Erneut ist ein Arzt wegen §219a StGB angeklagt worden.
Der Gynäkologe Detlef Merchel klärt Frauen und Menschen mit Uterus auf seiner Webseite darüber auf, was sie im Falle einer ungewollten Schwangerschaft machen können. Er nennt Anlaufstellen, Ansprechpartner*innen und klärt über die Methoden auf und stellt den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs dar. Er geht seiner ärztlichen Aufgabe nach: Aufklärungsarbeit. Aber durch den §219a können Abtreibungsgegner*innen dies als „Werbung“ deklarieren und ihn deshalb anzeigen.
Information ist aber keine Werbung. Wir erklären uns deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Organiationen solidarisch mit dem Frauenarzt Detlef Merchel und fordern seinen Freispruch sowie die Abschaffung von §218 und §219 StGB.
Die Gerichtsverhandlung soll am Donnerstag, den 20.5.2021, um 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld, Münsterland stattfinden.
Die gesamte Pressemitteilung ist hier zu finden.