Ich mache Abbrüche, und Sie?

Ungewollte Schwangerschaften sind Realität. Für alle Personen, die selbst schwanger werden können, ihre Partner*innen, und für uns, ihre Gynäkolog*innen.

Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sinkt in Deutschland stetig. Ärzt*innen, die jahrzehntelang die ambulante Versorgung gesichert haben, gehen in Rente. Krankenhäuser werden von konfessionellen Trägern übernommen und bieten diese Leistung nicht mehr an. Dem müssen wir entgegensteuern.

Jede ungewollt schwangere Person sollte wählen können, wie, wo und mit welcher Begleitung sie die Schwangerschaft abbricht. Zeit-, wohnortnah und empathisch unterstützt von ihrer Gynäkolog*in.

Können Ihre Patient*innen auf Sie zählen?

Sie finden weitere Informationen zu rechtlichen Hintergründen und den verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs auf unserer Website. Sollten Sie weitere Fragen haben, wie Sie Ihre Patient*innen unterstützen können, zögern Sie nicht, uns unter info@doctorsforchoice.de zu kontaktieren.

Die folgenden Informationen richten sich an Ärzt*innen, die an der Versorgung für ungewollt Schwangere teilnehmen möchten. Es gibt viele Möglichkeiten, diese Patient*innengruppe zu unterstützen.

Voraussetzungen
  • Rechtliche Voraussetzungen, um Schwangerschaftsabbrüche anzubieten unterscheiden sich in den Bundesländern. Eine Zusammenfassung der von uns gesammelten Daten ist hier zu finden.
Fortbildungen und Seminare:
  • Fortbildungsangebote: kostenlose, CME-zertifizierte Onlinefortbildungen über unsere Webseite (Kurs 1-3): www.doctorsforchoice.de/fortbildungen
  • Die internationale Organisation FIAPAC (The International Federation of Abortion and Contraception Professionals) führt dazu im Rahmen ihrer Kongresse Fortbildungen durch
  • (Online)Seminare: regelmäßige Grund- und Aufbaukurse zu “Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch – Wie geht das in der gynäkologischen oder hausärztlichen Praxis?”, aktuelle Termine auf unserer Website: www.doctorsforchoice.de/unsere-arbeit/veranstaltungen/
Literatur: 
Informationen für Ihre Patient*innen
Voraussetzungen
  • Rechtliche Voraussetzungen, um Schwangerschaftsabbrüche anzubieten unterscheiden sich in den Bundesländern. Eine Zusammenfassung der von uns gesammelten Daten werden wir hier in Kürze bereit stellen.
  • Liste mit Ausstattung für die eigene Praxis: was benötige ich für meinen ambulanten OP (zusammengestellt von erfahrenen Mitgliedern von DfC mit wertvollen Tipps und Empfehlungen)
Fortbildungen und Seminare:
Literatur: 
  • Praxishandbuch: „Schwangerschaftsabbruch und gestörte Frühschwangerschaft -Praxishandbuch mit Fallbeispielen“; J. Maeffert, C. Tennhardt (Softcover 39,99€, eBook 29,99€)
Informationen für Ihre Patient*innen
Fortbildungen und Seminare:
  • Fortbildungsangebote: die internationale Organisation FIAPAC (The International Federation of Abortion and Contraception Professionals) führt dazu im Rahmen ihrer Kongresse Fortbildungen durch
  • Hospitation in einigen niederländischen Kliniken können Hospitationen vereinbart werden, FIAPAC Exchange programme
Informationen für Ihre Patient*innen
  • Lassen Sie Ihre Patient*innen wissen, dass Sie Abbrüche durchführen und schreiben es auf Ihre Webseite (siehe unten)
  • Tragen Sie sich in die Liste der BÄK ein.
Voraussetzungen und Fortbildungen:

Um einen Beratungsschein ausstellen zu können, muss eine Fortbildung gemacht werden. Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich:

Informationen für Ihre Patient*innen
  • Lassen Sie Ihre Patient*innen wissen, dass Sie Beratungsscheine ausstellen und schreiben es auf Ihre Webseite
Informationen über den telemedizinischen Abbruch:
Unterstützung Ihrer Patient*innen
  • Unterstützung bedeutet: Ultraschallbild mitgeben, Chlamydientest durchführen, Blutgruppe bestimmen. Eventuell einen Ultraschall zur Nachuntersuchung anbieten und das Bild mitgeben. Rücksprache mit den verantwortlichen Ärzt*innen halten, wenn es Unklarheiten oder Komplikationen gibt.
  • Unterstützung kann auch bedeuten: aufzuklären und auf der Webseite Informationen bereitzustellen (siehe unten, auch für Ärzt*innen möglich, die keine Abbrüche durchführen)

Stellen Sie wichtige Informationen zum Thema Schwangerschafts-abbruch auf Ihrer Website bereit:

Im Juni 2022 wurde der §219a, und damit das Informationsverbot abgeschafft: alle Ärzt*innen dürfen nun auf ihren Websites über Schwangerschaftsabbrüche und angewendete Methoden informieren. Auch Ärzt*innen, die selbst keine Abbrüche durchführen und Angehörige anderer Berufsgruppen dürfen auf ihren Websites über Schwangerschaftsabbrüche und zuständige Stellen informieren.

Immernoch ist es für viele ungewollt Schwangere schwierig, nötige Informationen zu einem Abbruch zu bekommen, da viele Gynäkolog*innen weiterhin keine Informationen bereit stellen und Gruppen aus der anti-Abtreibungsbewegung viele Falschinformationen verbreiten.

Helfen Sie mit, Ihre Patient*innen gut aufzuklären!

Dafür haben wir Ihnen verschiedene Textbausteine und Material zusammengestellt, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Patient*innen einfach Informationen bereit zu stellen.

Hier einige Bausteine, die Sie gerne für Ihre Website nutzen können. Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen und Unsicherheiten gerne an.

So informieren Sie auf Ihrer Website

Nehmen Sie das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen in Ihren Leistungskatalog auf, idealerweise mit einer Spezifizierung, welche Methode Sie verwenden und bis zu welcher Woche Sie diese durchführen:

  • „Wir bieten medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregel bis Ende der X. Woche (nach erstem Tag der letzten Menstruation) an. Operative Schwangerschaftsabbrüche bieten wir nach der Beratungsregel bis zum Ende der X. Woche (nach erstem Tag der letzten Menstruation) an. Der operative Abbruch kann auf Wunsch in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung stattfinden. Gerne beraten wir Sie dementsprechend in unserer Praxis“

Informieren Sie Ihre Patient*innen über die Voraussetzungen und Vorbereitungen für einen Schwangerschaftsabbruch:

  • Erste Informationen und nützliche Links zum Thema ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche finden Sie bei Doctors for Choice, profamilia und familienplanung.
  • Für einen Schwangerschaftsabbruch (medikamentös und operativ) in unserer Praxis nach Beratungsregel sind einige Schritte in der Vorbereitung wichtig:
    • Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel ist das Vorliegen einer Beratungsbescheinigung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erforderlich: der Beratungstermin muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattgefunden haben. Informieren Sie sich für ein mögliches Beratungsgespräch bei profamilia oder familienplanung. Für ein erstes Gespräch in der Praxis ist die Beratungsbescheinigung nicht notwendig.
    • Sollte Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, ist es möglich, eine Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Kostenübernahme muss bis zum Schwangerschaftsabbruch vorliegen und kann nicht rückwirkend beantragt werden. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier. Ohne Kostenübernahme muss der Eingriff selbst gezahlt werden. Die Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen werden durch die Krankenkassen übernommen.
    • Für den Abbruch ist es wichtig, Ihre Blutgruppe zu kennen: bringen Sie, wenn vorhanden, einen Blutspendeausweis oder Schwangerschaftspass (sog. „Mutterpass“) mit. Ansonsten wird die Blutgruppe in der Praxis bestimmt.
  • Alle Fragen und Details können wir bei Ihrem ersten Termin in der Praxis vereinbaren.
Beispiele für Infomaterialien zum Schwangerschaftsabbruch
Beratungsstellen

Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel ist eine Konfliktberatung in einer anerkannten Beratungsstelle mindestens drei Tage vor dem Abbruch verpflichtend. Informationen zu lokalen Beratungsstellen für Ihre Patient*innen finden Sie hier:

Hier einige Bausteine, die Sie gerne für Ihre Website nutzen können. Sprechen Sie uns bei weiteren Fragen und Unsicherheiten gerne an.

So informieren Sie auf Ihrer Website

„In unserer Praxis führen wir keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Gerne beraten wir Sie aber auch zu diesem Thema in unserer Praxis. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin.

Informationen
Erste Informationen und nützliche Links zum Thema ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche finden Sie bei Doctors for Choice, profamilia und familienplanung.
Schwangerschaftsabbrüche können, abhängig von der Schwangerschaftswoche und der durchführenden Ärzt*in, mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden: medikamentös  und operativ.
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch in unserer Praxis und begleiten Sie bei Ihrer Entscheidung. Im Internet gibt es zu diesem Thema leider noch viele Falschinformationen, sprechen Sie uns bei Fragen deshalb gerne an.

Praxen für einen Abbruch
Informationen zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, finden Sie auf der Liste der Bundesärztekammer. Beachten Sie, dass nicht alle Ärzt*innen auf dieser Liste zu finden sind. Auch Ihre lokale Beratungsstelle (beispielsweise von profamilia) und unsere Praxis kann Sie bei der Suche nach eine*r Ärzt*in unterstützen.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs Zuhause, bei dem Sie. einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in telemedizinischer Begleitung durchführen können. Gerne begleiten wir Sie hierbei und führen die notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen durch.

Weitere Informationen
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel (bis zur 14. Schwangerschaftswoche, berechnet nach dem 1. Tag der letzten Periode) ist das Vorliegen einer Beratungsbescheinigung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erforderlich: der Beratungstermin muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattgefunden haben. Informieren Sie sich für ein mögliches Beratungsgespräch bei profamilia oder familienplanung.
Sollte Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, ist es möglich, eine Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Kostenübernahme muss bis zum Schwangerschaftsabbruch vorliegen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier. Ohne Kostenübernahme muss der Eingriff selbst gezahlt werden. Die Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen werden durch die Krankenkassen übernommen.
Für den Abbruch ist es wichtig, Ihre Blutgruppe zu kennen: bringen Sie, wenn vorhanden, einen Blutspendeausweis oder Schwangerschaftspass (sog. „Mutterpass“) mit.

Beispiele für Infomaterialien und Links zum Schwangerschaftsabbruch
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