Am 17.09 hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen über eine Gesetzesinitiative zur ersatzlosen Streichung von § 219a debattiert. Bei einer Zustimmung wäre die Bundesregierung aufgefordert gewesen, den Entwurf innerhalb von 6 Wochen dem Bundestag vorzulegen. Leider wurde die Initiative am Freitag abgelehnt. Erneut eine verpatzte Chance, ärztliche Information und Werbung klar zu trennen, Ärzt*innen zu entkriminalisieren und Zugangsbarrieren für ungewollt Schwangere abzuschaffen.
Am 18.09 fand dann der „Marsch des Lebens“ statt: eine jährlich stattfindende Veranstaltung von Abtreibungsgegner*innen, Anti-Feminist*innen und religiösen Fundamentalist*innen, die ungewollt Schwangeren das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung abnehmen wollen. Sie fordern die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Sterbehilfe. Teilweise vergleichen sie dabei Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust. Dies relativiert nicht nur die menschenverachtende NS-Politik, sondern diffamiert auch Ärzt*innen und ungewollt Schwangere, die abtreiben oder abgetrieben haben.
Es gab also diese Woche viele Gründe zur Gegen-Kundgebung für sexuelle Selbstbestimmung zu gehen. Dieses Jahr ganz unter dem Motto „Weg mit § 218 StGB – 150 Jahre sind genug“.
Für uns ist klar: Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung, ein legaler und sicherer Zugang ein Menschenrecht. Kriminalisierung schaffen keine Abbrüche ab, sondern machen sie nur unsicherer. Ärztliche Information und Aufklärung sind keine Werbung, sie helfen Betroffenen eine informierte selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
Wir werden weiter für reproduktive Rechte und eine gute Gesundheitsversicherung von unserer Patient*innen einstehen.