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Schwangerschaftsabbruch: Unser Recht, unsere Entscheidung! Hier und weltweit!
In diesem Jahr fällt der § 219a StGB und damit das Verbot der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Ärzt*innen dürfen dann endlich als Fachexpert*innen über alle wichtigen Aspekte wie Methoden, Vorgehen und Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen informieren und gewinnen Rechtssicherheit gegenüber Gegner*innen der reproduktiven Rechte, die diesen absurden Paragrafen zur Kriminalisierung von Ärzt*innen nutzten. Der Druck aus der Bewegung der sexuellen Selbstbestimmung war entscheidend für diese längst überfällige Streichung. Und dennoch: Dies ist kein Grund zum Feiern! Denn solange es den § 218 StGB gibt, gilt der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. Wir fordern die Bundesregierung auf zu handeln und die sexuellen und reproduktiven Rechte umzusetzen: Denn diese sind Menschenrechte!
Wir rufen mit zahlreichen weiteren Organisationen aus Deutschland im Rahmen des Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung zur Teilnahme am International Safe Abortion Day am 28.09.2022 auf. In vielen Städten sind Aktionen zu diesem Tag geplant. Alle Informationen zu geplanten Veranstaltungen, Forderungen und Kontaktdaten findet ihr auf dieser Seite.
Wir appellieren deshalb an Politik, Medizin, Medien, Aktivist*innen, Betroffene und Einzelpersonen, für reproduktive Rechte und Gesundheit einzustehen. 150 Jahre §218 StGB sind genug!