Die Bundesregierung plant eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um den Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
Die Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zielt darauf ab, durch das Unterbinden der sogenannten „Gehsteigbelästigung“, die Rechte der Schwangeren zu stärken und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt zu verbessern.
Vorstandsmitglied Dr. med. Jana Maeffert kommentiert:
„Immer wieder erzählen ungewollt Schwangere, dass ihnen von Praxen empfohlen wurde, den Hintereingang zu benutzen, weil vorne protestierende Personen mit Schildern stehen würden. Das ist doch einfach unzumutbar.“
Konkret sollen Handlungen wie das absichtliche Erschweren des Betretens der Einrichtungen, das Aufdrängen eigener Meinungen gegen den Willen der Schwangeren oder das Ausüben von Druck auf diese untersagt werden. Verstöße gegen diese Verbote sollen künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Doctors for Choice (DfC) begrüßt die geplante Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Vorstandsmitglied Dr. med. Alicia Baier ergänzt:
„Seit Jahren fordern wir besseren Schutz für ungewollt Schwangere, die medizinische Hilfe aufsuchen. Auch für uns Ärzt*innen ist es entlastend, dass die Betenden nun einen gewissen Abstand zu unseren Praxen einhalten müssen.“
Erfreulich sei auch, dass die Gesetzesänderung neue Vorschriften zur Datenerhebung vorsehe: „Erfasst wird nun die regionale Verteilung von Schwangerschaftsabbrüchen, nicht mehr nur auf Länderebene. Damit können die Länder Versorgungsmissstände zukünftig besser analysieren und ihren Sicherstellungsauftrag wahrnehmen.“
Dennoch geht die geplante Gesetzesänderung nicht weit genug. Doctors for Choice fordert, dass der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt wird. Denn die aktuelle Rechtslage führt dazu, dass immer weniger Ärzt*innen bereit sind, sich an der Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch zu beteiligen. Außerdem gibt der §218 StGB denjenigen Auftrieb, die Schwangere ausgrenzen und stigmatisieren.
Der Schwangerschaftsabbruch muss außerstrafrechtlich geregelt und zum normalen Teil der Gesundheitsversorgung werden, so wie es die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt. Hierzu hat Doctors for Choice zusammen mit vielen Ärzt*innen, die in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durchführen, einen Brief verfasst, der im Oktober 2023 an die „Kommission zu Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ gesandt wurde (siehe Brief Kommission § 218).
Der Bundestag wird am Mittwoch, dem 10. April 2024, über den vorgelegten Gesetzentwurf (20/10861) der sogenannten „Gehsteigbelästigung“ beraten. Die Sitzung wird live im Internet übertragen.