Die von der Ampelkoalition eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung hat ihre Arbeit nach einem Jahr abgeschlossen und empfiehlt eine umfassende Änderung der bestehenden Gesetze.
Doctors for Choice Germany und der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft begrüßen die bisher bekannten Empfehlungen der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung, die sich in Teilen mit den internationalen medizinischen und menschenrechtlichen Richtlinien der WHO und UN decken. Es wird u.a. eine grundsätzliche Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zu einer festgelegten Frist empfohlen.
Vorstandsmitglied von Doctors for Choice Dr. Jana Maeffert kommentiert:
“Für ungewollt Schwangere und Ärzt*innen soll endlich ein Zustand beendet werden, bei dem Schwangerschaftsabbrüche verboten und lediglich unter bestimmten Voraussetzungen geduldet werden. Diese Kriminalisierung schadet allen Betroffenen”
Doctors for Choice und Arbeitskreis Frauengesundheit erwarten von der Ampelkoalition nun eine zeitnahe Umsetzung dieser Empfehlungen. Dabei ist es wichtig, dass bei der Umsetzung auch realistische Maßnahmen zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung unternommen werden. Insbesondere die medizinischen Fachgesellschaften (z.B. deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe [DGGG], Berufsverband der Frauenärzte [BVF]) sehen Doctors for Choice und Arbeitskreis Frauengesundheit in der Verantwortung, die Regierung hierbei zu unterstützen. Auch Doctors for Choice Germany e.V. – als Verein mit langjähriger praktischer Erfahrung mit der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen – steht mit beratender und unterstützender Funktion zur Verfügung. Eine gelungene Umsetzung der Empfehlungen kann nur gemeinsam mit denjenigen, die tagtäglich ungewollt Schwangere in Deutschland versorgen, erfolgen.
Neben der Entkriminalisierung fordern Doctors for Choice und Arbeitskreis Frauengesundheit – im Einklang mit den internationalen medizinischen und menschenrechtlichen Empfehlungen – weiterhin u.a.
- Abschaffung von Beratungspflicht und Wartezeit
- niedrigschwelliger und kostenloser Zugang von Beratungen zu allen Aspekten der reproduktiven Gesundheit
- Übernahme der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche und Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig von Alter und Einkommen
- Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs in der ärztlichen Weiterbildung
- Einbeziehen von anderen Berufsgruppen (z.B. Hebammen) in die medizinische Versorgung