In seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) stellt der ärztliche Kollege Friedrich Stapf die Forderung nach einem obligatorischen transvaginalen Ultraschall vor Durchführung eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs in Bayern auf. Diese Forderung begründet er mit seinen persönlichen Erfahrungen und führt verschiedene Einzelfälle an. Würde dieser Forderung nachgegangen, dann würde die Möglichkeit der Teilnahme von Allgemeinärzt*innen am medikamentösen Schwangerschaftsabbruch weitgehend erschwert, wenn nicht verunmöglicht. Als Doctors for Choice Germany e.V. möchten wir dieser Forderung ausdrücklich widersprechen. Sie fußt auf subjektiven Sichtweisen eines einzelnen Arztes- dessen Erfahrungsschatz wir anerkennen- die aber nicht auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen oder dem allgemeinen Expertenkonsens entsprechen.
Die Forderung nach einem obligatorisch durchzuführenden transvaginalen Ultraschall vor jedem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch hat keinerlei wissenschaftliche Grundlage und widerspricht der deutschen sowie internationalen Leitlinien. Sie würde die auch bisher schon schwierige Versorgung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen, weiter verschlechtern.
Stellungnahme Doctors for Choice Germany e.V., 2024
Die volle Stellungnahme kann hier eingesehen werden.