Berlin, den 23.08.2025
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass staatlich finanzierte Krankenhäuser (unabhängig von Konfessionalität) verpflichtet werden sollen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Hintergrund ist die jüngst veröffentlichte ELSA-Studie des Bundesministeriums für Gesundheit, die belegt, dass die Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Deutschland dramatisch ist (siehe Presssemitteilung von Doctors for Choice). Auch der Fall in Lippstadt verdeutlicht die Dringlichkeit: Ein Chefarzt scheiterte mit seiner Klage gegen das Abtreibungsverbot an einem christlichen Klinikum (siehe Presssemitteilung von Doctors for Choice).
Doctors for Choice Germany e.V begrüßt den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Krankenhäuser haben eine besondere Verantwortung und müssen eine flächendeckende medizinische Grundversorgung gewährleisten. Diese ist im Falle von Schwangerschaftsabbrüchen nicht gegeben, wie Aktivist*innen, Versorger*innen und Vereine wie Doctors for Choice schon vor der Veröffentlichung der ELSA-Studie wiederholt hingewiesen haben. Bereits 2020 gab es einen Vorschlag des baden-württembergischen Sozialministeriums, über Einstellungskriterien an Kliniken die Versorgungslage zu verbessern – eine Idee, die Doctors for Choice begrüßte. Der Schwangerschaftsabbruch ist einer der häufigsten Eingriffe der Gynäkologie und wird trotzdem in den allermeisten öffentlichen Kliniken und von vielen Gynäkolog*innen nicht angeboten. Doctors for Choice fordert, dass öffentliche Kliniken und ihr Personal alle notwendigen Eingriffe des Fachbereichs Gynäkologie abdecken können – einschließlich Schwangerschaftsabbrüchen:
„Einstellungskriterien an Kliniken können zielgerichtete und sinnvolle Maßnahmen sein, die Versorgung zu verbessern und den Schwangerschaftsabbruch als gynäkologischen Weiterbildungsinhalt für Nachwuchsärzt*innen fest zu verankern. Es geht dabei nicht darum, einzelne Ärzt*innen zur Durchführung von Abbrüchen zu zwingen, auch wenn dies durch die Berichterstattung zum Teil so vermittelt wurde. Zum einen bleibt die freie Wahl von Fachbereich und Berufsstätte selbstverständlich erhalten. Zum anderen muss nicht jede Stelle an die Bereitschaft geknüpft sein, Abbrüche durchzuführen. Wichtig ist, dass die Kliniken bei der Einstellung von Ärzt*innen sicherstellen, dass sie mit dem von ihnen eingestellten Personal alle notwendigen Eingriffe des Fachbereichs Gynäkologie abdecken können.“
– „Stellungnahme zum Vorschlag des baden-württembergischen Sozialministeriums“, Doctors for Choice Germany e.V. und Arbeitskreis Frauengesundheit e.V., 27.07.2020.
Die Verpflichtung von öffentlichen Kliniken zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist daher ein erster wichtiger und begrüßenswerter Schritt. Ebenso notwendig ist dabei allerdings auch eine vorausschauende Personalplanung zu berücksichtigen.