Am 5.07. beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany e.V. begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird. Vorstandsmitglied Dr. med. Jana Maeffert kommentiert:
Immer wieder erzählen ungewollt Schwangere, dass ihnen von Praxen empfohlen wurde, den Hintereingang zu benutzen, weil vorne protestierende Personen mit Schildern stehen würden. Das ist doch einfach unzumutbar.
Dr. med. Jana Maeffert, Vorstandsmitglied von Doctors for Choice Germany e.V.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird es nun verboten, Schwangeren das Betreten der Einrichtungen durch das Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren entgegen ihrem erkennbaren Willen die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen zu beeinflussen. Dies soll auf einen Bereich von bis zu 100 Metern entfernt von den betreffenden Einrichtungen geltend gemacht werden. Vorstandsmitglied Dr. med. Alicia Baier ergänzt:
Seit Jahren fordern wir besseren Schutz für ungewollt Schwangere, die medizinische Hilfe aufsuchen. Auch für uns Ärzt*innen ist es entlastend, dass die Betenden nun einen gewissen Abstand zu unseren Praxen einhalten müssen.
Dr. med. Alicia Baier, Vorstandsmitglied von Doctors for Choice Germany e.V.
Wie allerdings bereits in einer früheren Pressemitteilung ausgeführt, geht die aktuelle Gesetzesänderung nicht weit genug. Doctors for Choice Germany e.V. fordert, dass der Schwangerschaftsabbruch außerstrafrechtlich geregelt und zum normalen Teil der Gesundheitsversorgung wird, so wie es auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt.
Die vollständige Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes ist hier einsehbar.