Doctors for Choice begrüßt interfraktionellen Gesetzesentwurf
Am 14. November 2024 haben über 236 Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag eingebracht. Doctors for Choice unterstützt den Gesetzesentwurf.
Der interfraktionelle Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor:
- Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchwKG)
- der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) nach Empfängnis wird rechtmäßig
- die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch
- Entkriminalisierung von ungewollt Schwangeren; im StGB wird nur noch der Schwangerschaftsabbruch ohne oder gegen den Willen der Schwangeren geregelt
- die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch entfällt
- die Frist für die kriminologische Indikation wird auf die 15. SSW nach Empfängnis erweitert
Es bleiben unverändert:
- die Verpflichtung zur Beratung bis zur 12. SSW
- die medizinische Indikation ab der 12. SSW
- die Androhung von strafrechtlichen Sanktionen für Ärzt*innen bei Nichterfüllung der Vorgaben (diese stehen nun aber im SchwKG und nicht mehr im StGB)
Vorstandsmitglied Dr. med. Alicia Baier kommentiert:
„Dieses Gesetz ist notwendig und überfällig. Es setzt grundlegende Forderungen unseres Vereins um und würde zu einer direkten Verbesserung der medizinischen Versorgung von ungewollt Schwangeren führen.“
Dr. med. Alicia Baier
Doctors for Choice engagiert sich seit 2019 für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die auf internationalen Menschenrechtsnormen und wissenschaftlicher Evidenz basiert.
Dr. med. Alicia Baier:
„Perspektivisch plädieren wir entsprechend den Empfehlungen der WHO für ein Recht auf Beratung statt Beratungspflicht, die Entkriminalisierung auch von Ärzt*innen sowie den Verzicht auf Fristen und Indikationen.“
Dr. med. Alicia Baier
Lesen Sie hierzu auch unser Positionspapier bezüglich einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.