Berlin, 9. Februar 2026
Doctors for Choice Germany begrüßt den Teilerfolg für Prof. Dr. Joachim Volz, Gynäkologe und Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt, im Berufungsverfahren um das Abtreibungsverbot, das ihm der neue katholische Träger seiner Klinik im vergangenen Jahr aufgelegt hatte. Nach der Übernahme der Frauenklinik wurde Dr. Volz und seinem Team untersagt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – selbst dann, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt. Und nicht nur in der nun katholisch getragenen Klinik, sondern auch in seiner privaten Praxis in Bielefeld. Hier schritt nun am 5. Februar das Landesarbeitsgericht Hamm ein: Das Abtreibungsverbot des Klinikums in Bezug auf die Nebentätigkeit von Dr. Volz in seiner privaten Praxis und als Kassenarzt wurde für unzulässig erklärt. Jedoch entschied das Gericht auch, dass das Klinikum im Rahmen von „unternehmerischer Entscheidungsfreiheit” Dr. Volz in seiner Tätigkeit als Chefarzt weiterhin die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten darf.
Dr. med. Alicia Baier, Vorsitzende von Doctors for Choice Germany e.V. kommentiert:
„Es ist ein Erfolg, dass Prof. Volz in seiner Tätigkeit als Kassenarzt wieder Abbrüche durchführen darf. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur für ihn persönlich – andere Ärzt*innen müssen erneut klagen. Zudem darf das Klinikum die Durchführung von Abbrüchen weiterhin per Dienstanweisung untersagen. Damit ist die Gefahr nicht gebannt, dass es im Zuge künftiger Fusionen mit katholischen Krankenhäusern erneut zu Versorgungslücken kommt. Es ist dringend nötig, dass auch das kirchliche Arbeitsrecht einer Prüfung unterzogen wird.“
In Erwartung des Gerichtsurteils versammelten sich in Hamm am vergangenen Donnerstag bei Eiseskälte mehr als 500 Demonstrierende in Solidarität mit Dr. Volz. Bei der Kundgebung bedankte sich Volz für die Unterstützung der versammelten Menschen sowie für die über 340.000 Unterschriften seiner Online-Petition gegen Abtreibungsverbote in katholischen Krankenhäusern, selbst wenn die Fortsetzung einer Schwangerschaft die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren gefährdet.
Doctors for Choice Germany unterstützt weiterhin die von Dr. Volz initiierte Petition an die Bundesregierung, da das Gerichtsurteil in Hamm nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Dabei steht die schriftliche Begründung des Gerichts noch aus; diese sollte weitere Klarheit bringen, wie es von hier aus weitergeht.
