Der Runde Tisch Berlin (RTB) „Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ hat am 23.04.2026 eine wichtige neue Arbeitshilfe für Ärzt*innen veröffentlicht, um die Versorgung von volljährigen Patient*innen mit Schwangerschaftsabbrüchen nach Vergewaltigung zu stärken. Die Arbeitshilfe „Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation bei Betroffenen ab 18 Jahren“ (PDF Datei) wurde von Expert*innen von S.I.G.N.A.L. e.V. und Profamilia Berlin verfasst – mit fachlicher Unterstützung von Ärzt*innen von u. a. Doctors for Choice Germany.
Personen, die aufgrund einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ungewollt schwanger werden, haben in Deutschland Anspruch auf einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch nach §218a Absatz 3, bei dem sowohl die Beratungspflicht als auch die vorgeschriebene Wartezeit von 3 Tagen entfällt und dieser Abbruch vollständig von der Krankenkasse übernommen wird.
Leider erhalten viel zu wenige Betroffene Zugang zu dieser Möglichkeit, vor allem weil viel Unwissenheit unter Ärzten*innen herrscht und große Unsicherheiten rund um die Indikationsstellung bestehen. Die neue Arbeitshilfe setzt genau hier an und vereinfacht behandelnden Ärzt*innen, auch denen die selber keine Abbrüche durchführen, die Ausstellung einer solchen Indikation für ihre betroffenen Patient*innen. Die Arbeitshilfe ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang von Betroffenen zu adäquater Unterstützung zu erleichtern.
Allerdings muss gleichzeitig auch insbesondere die Vergütung von Schwangerschaftsabbrüchen nach kriminologischer wie auch nach medizinischer Indikation verbessert werden, denn auch die unzureichende Finanzierung dieser Indikationen durch die Krankenkasse sind eine Hürde im Zugang.
