Im Mai diesen Jahres berichteten wir bereits über die erneute Anklage gegen einen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen §219a.
Der Gynäkologe Detlef Merchel klärte auf seiner Webseite über Handlungsmöglichkeiten bei ungewollter Schwangerschaft auf. Er ging dabei seiner ärztlichen Aufklärungsarbeit nach: er nannte Anlaufstellen, Ansprechpartnerinnen und erklärte Methoden und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs. Durch den §219a kann dies als „Werbung“ deklariert werden, weshalb er von Abtreibungsgegner*innen angezeigt wurde.
Am 20.05.2021 wurde er vom Amtsgericht Coesfeld zu einer Strafe von 3000€ verurteilt, da die Informationen auf seiner Homepage über die zulässigen Angaben hinaus gingen. Nach Zurückweisung seiner Revision durch das Oberlandesgericht Hamm hat Merchel am 29.11.2021 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Nähere Informationen finden sie in der angehängten Pressemitteilung.