Berlin, 13.02.2025
Der Vorstoß zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Bundestag wird vor der Wahl nicht mehr über den entsprechenden Antrag abstimmen. Der Rechtsausschuss entschied am Montag, den 10.02.2025, keine Abstimmung über den Gesetzentwurf im Parlament zu ermöglichen. Dafür wäre eine Sondersitzung erforderlich gewesen, die jedoch unter anderem am Widerstand von Union und FDP scheiterte.
Der Ausschuss befasste sich bis zum Abend mit dem Thema, nachdem zuvor Verfassungsrechtler*innen, Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen den Gesetzentwurf in einer dreistündigen Anhörung bewertet hatten. Darunter waren viele Sachverständige geladen, u.a. auch unser Vorstandsmitglied Dr. Alicia Baier, die die ärztliche und medizinischen Perspektiven der Versorgung beleuchtete.
Der im Herbst 2024 eingebrachte Gruppenantrag von 328 Abgeordneten sah vor, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen – eine Empfehlung, die bereits im April von einer Expertenkommission ausgesprochen worden war. Eine gesetzliche Neuregelung wird nun voraussichtlich frühestens nach der Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Parlaments möglich sein, das bleibt allerdings bis dato nur zu hoffen.
Vorstandsmitglied Leonie Kühn kommentiert:
„Trotz einer klaren gesellschaftlichen Mehrheit für eine Legalisierung, deutlichen Empfehlungen einer juristisch-medizinischen Expert*innen-Kommission, unmissverständlichen Daten einer großen deutschen Versorgungsstudie und einem vorliegendem und von der Zivilgesellschaft getragenen Gesetzesentwurf, ist gestern die einmalige Chance zur Entkriminalisierung im Rechtsausschuss gescheitert. Das ist enttäuschend, aber wir werden nicht aufhören, uns für die Belange unserer Patient*innen einzusetzen.“
Dr. med. Leonie Kühn, Vorstandsmitglied Doctors for Choice Germany e.V.
Derzeit ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Paragraf 218 des Strafgesetzbuches regelt jedoch Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen eine straffreie Abtreibung ermöglichen, etwa nach einer verpflichtenden Beratung, aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.
Vor der Anhörung demonstrierten zahlreiche Organisationen vor dem Bundestag für eine Reform des Abtreibungsrechts. Sie übergaben eine Petition mit über 120.000 Unterschriften für die Abstimmung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als Eil-Appell von über 50 zivilgesellschaftliche Organisationen, an parlamentarische Abgeordnete der demokratischen Parteien.