In Frankreich soll das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert werden. Das hat eine historische Abstimmung der französischen Nationalversammlung letzte Woche ergeben. Mit einer großen Mehrheit von 337 Stimmen (und 32 Gegenstimmen) wurde der Antrag angenommen. Für eine Verfassungsänderung ist allerdings noch die Zustimmung des Senats und ein Volksabstimmung notwendig. In bevölkerungsrepräsentativen Umfragen zeigt sich, dass sich der Großteil der Französ*innen für ein Abtreibungsrecht aussprechen.
Unser Vorstandsmitglied Leonie Kühn kommentiert:
„Frankreich macht es vor: dort wurde der Schwangerschaftsabbruch bereits 1975 legalisiert. Nun soll es auch ein Verfassungsrecht werden. In Deutschland sind wir leider noch weit davon entfernt. Hier halten wir an einer über 150 Jahre alten Gesetzgebung fest, die Abtreibungen immer noch kriminalisiert, obwohl dies gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstößt. Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht in das Strafgesetzbuch.“
Leonie Kühn, Vorstandsmitglied DfC