Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, war es aufgrund des §219a StGB lange verboten, über die verschiedenen Methoden, die Vorbereitung, den Ablauf und die Nebenwirkungen eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Gleichzeitig existieren im Internet viele vermeintlich seriöse und neutrale Webseiten, die mit angstmachenden und medizinisch schlichtweg falschen Informationen ungewollt Schwangere davon abhalten möchten, eine Abtreibung durchzuführen.
Um diesem Mangel an medizinisch korrekten Informationen etwas entgegenzusetzen, stellen wir auf dieser Webseite hilfreiche Informationen zu Verhütung und Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung. Wir ermuntern zudem Ärzt*innen aller Fachrichtungen – auch solchen, die selbst keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen – nach der Abschaffung des §219a StGB auf ihrer Praxiswebseite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereit zu stellen. Ihre Patient*innen werden es Ihnen danken. Gerne senden wir entsprechendes Material zu.
Für eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung!
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