Bericht für Umsetzung der CEDAW-Konvention

Die German Alliance for Choice hat einen Bericht für Umsetzung der CEDAW-Konvention verfasst. Auch wir als Doctors for Choice Germany e.V. unterstützen – gemeinsam mit 65 weiteren Organisationen – diesen Bericht.

Im folgenden die Presseerklärung der German Alliance for Choice:


Breite zivilgesellschaftliche Unterstützung für Alternativbericht an UN-Fachausschuss zum Schwangerschaftsabbruch und reproduktiven Rechten von Frauen in Deutschland

66 zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen den Alternativbericht, den die German Alliance for Choice (GAfC) am 02.02.2020 an den zuständigen Ausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) nach Genf gesendet hat. Mit der Anrufung des CEDAW-Ausschusses soll über das bestehende Kontroll- und Staatenberichtsverfahren internationaler Druck auf die Bundesregierung aufgebaut werden. Dazu liefert der GAfC-Bericht detaillierte Informationen zur aktuellen Situation in Deutschland. Der Bericht beschreibt die weitreichenden Folgen für Frauen* durch die Verortung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in den Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches. Dies betrifft bereits die Möglichkeiten, sich zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren, das Procedere vor einer Abtreibung und die Wahlfreiheit der Methoden. Der Bericht verweist zudem auf eine zunehmende Verschärfung der ärztlichen Versorgungslage. Diese trifft Frauen* in ländlichen oder katholisch geprägten Regionen besonders hart. Die Qualität der gesundheitlichen Versorgung von Frauen* ist nicht gesichert. Evidenzbasierte Leitlinien und medizinische Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch fehlen. Die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Medizinerinnenausbildung ist nicht gewährleistet. Die daraus resultierenden Einschränkungen der Selbstbestimmung von Frauen führen zu einer anhaltenden Verletzung der international verbrieften Rechte aller Frauen* in Deutschland. Die Diskussion um die längst überfällige Abschaffung des §219a StGB zu “Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft” aus dem Jahr 1933 öffnete den Raum für eine menschenrechtskonforme Gesetzesreform. Mit der Reform statt Abschaffung des §219a im Februar 2019 ist diese Chance ungenutzt geblieben. Die Kriminalisierung von Ärztinnen bleibt weiter bestehen. In der Begründung zur Ausgestaltung der Reform des § 219a fehlt gänzlich der Bezug zu den relevanten und für die Bundesregierung bindenden internationalen Menschenrechtsabkommen, insbesondere zur Frauenrechtskonvention wie auch zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) der Vereinten Nationen. Mit der Ratifizierung von CEDAW im Jahr 1985 hat sich die Bundesregierung nicht nur verpflichtet, die international verbrieften Rechte von Frauen zu respektieren und zu schützen, sondern auch, sie zu gewährleisten. Im Bericht kommen die Autorinnen zu dem Schluss, dass die Bundesregierung diesen Verpflichtungen zu einer zügigen Umsetzung von CEDAW im Bereich der reproduktiven Rechte bisher nicht nachgekommen ist.
Die Bundesregierung ist den zuletzt 2017 ausgesprochenen Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses bisher nicht nachgekommen: Sicherung des Zugangs zu Verhütungsmitteln für Frauen* in prekärer wirtschaftlicher Situation, Sicherung des Zugangs zu von der Krankenversicherung bezahlten Schwangerschaftsabbrüchen, sowie die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch und der vorgeschriebenen Wartezeit.
Wird Frauen* der Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch, sowie Informationen darüber erschwert, beeinträchtigt dies grundlegend das Leben und die Gesundheit von Frauen. Sie werden so daran gehindert, ihre vollen bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte in Anspruch zu nehmen. Da Schwangerschaftsabbruch eine Form der Gesundheitsversorgung ist, die nur Frauen benötigen, ist der Zugang dazu Grundvoraussetzung für Geschlechtergerechtigkeit.
Durch den GAfC-Bericht soll im anstehenden Dialog zwischen dem CEDAW-Ausschuss und der Bundesregierung angestoßen werden, was bisher nicht erreicht ist: eine menschenrechtskonforme gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung im Bereich reproduktiver Rechte, Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sowie adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen* – der Zugang dazu ist ein Menschenrecht.


German Alliance for Choice, Lützelbergstr. 10, 35457 Lollar
mail: gafc1@web.de V.i.S.d.P. und Kontakt: Heike Spohr, mobil: 0177 720 1115


Hinweis: Wir benutzen den Begriff Frauen* in dem Verständnis, dass er alle Menschen einschließt, die schwanger werden können, einschließlich Menschen unter 18 Jahren, Transmänner, sowie nicht-binäre und intersexuelle Menschen.

Bericht für Umsetzung der CEDAW-Konvention
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