In einigen Wochen ist Bundestagswahl. Die Wahl wird auch bezüglich Fragen zu reproduktiven Rechten essentiell. Denn im Jahr 2021 steht der Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch, was enorme Hürden für ungewollt Schwangere und behandelndes Personal mit sich bringt. Internationale Organisationen wie die WHO beispielsweise sowie seit kurzem (seit der Abstimmung zum Matić-Bericht) auch das EU-Parlament fordern Regierungen dazu auf, einen sicheren und legalen Zugang zum Schwangerschaftsabbruch zu gewähren.
Je nach politischem Kräfteverhältnis wird sich entscheiden, ob ein niedrigschwelliger, legaler und sicherer Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtskräftig werden könnte. Wir haben deshalb unsere „6 Fragen zum Abbruch“ als Wahlprüfsteine bei den einzelnen Parteien im Bundestag eingereicht. Heute stellen wir die Antworten vor:
Anmerkung: Für uns ist die AfD ganz klar keine wählbare Partei, da sie undemokratisch und menschenfeindlich ist – auch in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch. Trotzdem sitzt sie aktuell im Bundestag und beeinflusst politische Entscheidungen. Deshalb haben wir beschlossen, die AfD in dieser Reihe zu benennen.
1. Sollte eine Person Ihrer Meinung nach ohne Einmischung des Staates selbst entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder beendet?
Das christliche Menschenbild verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen wir uns klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. CDU und CSU halten eine Änderung der Gesetzeslage derzeit nicht für erforderlich.
Wir erkennen die Verantwortung und das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung an.
Ja, denn die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre
Ja, wir wollen, dass alle Menschen entscheiden können, ob, wann und wie sie mit Kindern leben möchten. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen und stattdessen ein Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft verankern.
Als Freie Demokraten stehen wir für die selbstbestimmte Schwangerschaft. Unter Berücksichtigung bestehender verfassungsrechtlicher Vorgaben setzen wir uns daher für ein modernes Abtreibungsrecht ein.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)
2. Sind Sie für die Streichung des Paragraph 218 StGB?
Das christliche Menschenbild verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen wir uns klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. CDU und CSU halten eine Änderung der Gesetzeslage derzeit nicht für erforderlich.
Gerade weil wir die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht der Frau achten, stellen wir im Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.
Ja, wir GRÜNE sind für die Entkriminalisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen.
Ja. DIE LINKE fordert die Streichung des Paragraph 218 StGB. Wir fordern einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbruch.
Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Rechtsordnung unter den Bedingungen der §§ 218a ff. StGB toleriert. Dieser Kompromiss ist das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und sollte aus Sicht der Freien Demokraten in seiner Grundkonstruktion auch nicht angetastet werden.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)
3. Sind Sie für die Streichung des Paragraph 219a StGB?
Das christliche Menschenbild verpflichtet uns zum Schutz des menschlichen Lebens. Deshalb bekennen wir uns klar zum Schutz des ungeborenen Lebens. CDU und CSU halten eine Änderung der Gesetzeslage derzeit nicht für erforderlich.
Ja, denn Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen. Wir wollen daher einen freien und einfachen Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten. Gerade bei einer ungewollten Schwangerschaft müssen schon früh Informationen für die Betroffene bereitstehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. § 219a StGB schränkt Frauen nach wie vor zu stark in diesem Recht ein und führt zur nicht nachvollziehbaren Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten. §291a StGB muss daher gestrichen werden.
Ja, es gilt insbesondere den § 219a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Ja. DIE LINKE fordert die Streichung des Paragraph 219a StGB. Laufende Verfahren nach 219a müssen umgehend eingestellt werden.
Wir Freie Demokraten fordern, Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) ersatzlos zu streichen. Es ist abwegig, dass sachliche Informationen auf der Homepage einer Ärztin oder eines Arztes über einen legalen ärztlichen Eingriff strafbares Unrecht sein sollen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach der Maßgabe des Paragrafen 218 ff. StGB straffrei. Die sachliche Information darüber kann daher kein strafbares Unrecht sein. Frauen sind vielmehr in einer schwierigen Lage auf genau diese Informationen angewiesen, um schnell Zugang zu einer seriösen Beratung gerade durch Ärztinnen und Ärzte zu erhalten, die den Eingriff selbst anbieten. Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Eine Konfliktberatung soll auch online durchgeführt werden können.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)
4. Sind Sie dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche durch die Krankenkassen übernommen werden?
Diese Kosten für Schwangerschaftsabbrüche werden von den Krankenkassen in medizinischen und kriminologischen Fällen sowie bei Bedürftigkeit übernommen. Für alle anderen Fälle gilt dies nicht. Für uns ist es wichtig, dass Frauen bei Schwangerschaftskonflikten schnell Hilfe bekommen und gut beraten werden. Schwangerschaftsabbrüche sind eine Extremsituation für schwangere Frauen – häufig in einer existentiellen Notlage. Deshalb setzen wir uns für eine neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung ein.
Ja, im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Regelungen aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation und bei sozialer Bedürftigkeit.
Ja, um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme
Ja. DIE LINKE ist hier eindeutig, Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung. Die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge muss durch die Krankenkassen übernommen werden.
Für uns Freie Demokraten ist die selbstbestimmte Schwangerschaft das Leitbild. Entscheidet sich die Schwangere im Einklang mit den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen für den Abbruch der Schwangerschaft, darf dies nicht am Mangel an finanziellen Mitteln scheitern.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)
5. Sind Sie dafür, dass Verhütungsmittel durch die Krankenkassen übernommen werden?
Seit 2019 übernehmen die die Krankenkassen die Kosten für die Pille nunmehr zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, soweit sie ärztlich verordnet werden. Das hilft gerade jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Ja, in der Familienplanung müssen Menschen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können – eigenständig, partnerschaftlich, und unabhängig vom Einkommen. Wir werden deshalb für einen kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln sorgen und gezielt die Erforschung von Verhütungsmethoden für Männer fördern.
Ja, in einem ersten Schritt müssen die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen unbürokratisch übernommen werden. Perspektivisch soll der kostenfreie und leichte Zugang zu Verhütungsmitteln für alle gelten.
Ja. Sämtliche Verhütungsmethoden müssen von ausnahmslos allen Krankenkassen bezahlt werden. Qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung darf keine Frage des Einkommens sein.
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen qualitäts-, effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb unter den Kassen ein. Diese sollen ihren Versicherten freiwillig zusätzliche Leistungen anbieten können, wie beispielsweise die Kostenübernahme für Verhütungsmethoden über das 22. Lebensjahr hinaus.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)
6. Es gibt immer weniger Stellen (Praxen und Kliniken), die noch Schwangerschaftsabbrüche durchführen – welche Schritte plant Ihre Partei, um die Versorgungslage in Deutschland zukünftig sicherzustellen?
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass es überall in Deutschland ein ausreichendes Angebot an Praxen und ausreichend gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte gibt, die den medizinischen Eingriff durchführen können.
Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung – das gilt ambulant wie stationär.
§ 219a StGB führt aber aktuell dazu, dass immer weniger Ärzt:innen bereit sind, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und diese durchzuführen. Die geforderte Streichung des § 219a StGB würde den Zugang zu gynäkologischen Angeboten sicherlich verbessern.
Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Thema Schwangerschaftsabbruch muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden.
Öffentliche Krankenhäuser müssen in ihrer (Personal-)planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert ist. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen wie andere medizinische Leistungen geregelt werden. Die Streichung der Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) ist ein notwendiger Schritt um die Versorgungslage langfristig zu verbessern. Stigmatisierung – auch von medizinischem Personal – muss abgebaut werden. Die Durchführung von Abbrüchen muss Teil der Ausbildung sein.
Wir Freie Demokraten setzen uns diesbezüglich für einen umfänglichen Zugang ein. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte zunächst verlässliche Regeln haben, wie sie informieren dürfen und Frauen ein flächendeckendes und objektives Beratungsnetzwerk zur Verfügung steht. Dafür fordern wir die Streichung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung eine entsprechende Rolle spielt.
Die Antwort steht noch aus.
Siehe Antwort Detlev Spangenberg (Gesundheitspolitischer Sprecher, AfD)