Heute fand der Gerichtsprozess in Köln gegen Klaus Günter Annen wegen Namensrechstverletzung statt. Annen hatte die Internet-Domain doctorsforchoicegermany[dot]de registriert und genutzt, um sie auf einer seiner abschreckenden Webseiten weiterzuleiten. Wir haben ihn daraufhin angeklagt und aufgefordet, die Domain freizugeben. Diesem Wunsch hat das Landgericht Köln stattgegeben:
Das Landgericht Köln hat heute ein Versäumnisurteil gegen Klaus-Günter Annen erlassen, nachdem der zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen war. Annen kann gegen dieses Versäumnisurteil noch Einspruch einlegen, dann müsste das Gericht eine erneute Verhandlung ansetzen.
Auch dann würde Annen aber am Ende verurteilt werden, die Domain doctorsforchoicegermany[dot]de freizugeben. Das ergibt sich aus Entscheidungen des Landgerichts und das Oberlandesgerichts Köln, die Annen für die Verteidigung gegen unsere Klage die beantragte Prozesskostenhilfe verweigert haben, weil die Verteidigung keine Aussicht auf Erfolg hat. Annen selbst hatte angegeben, dass er ganz bewusst die Domain mit dem Namen des damals in der Gründungsphase befindlichen Vereins registriert hat. Er nutzt diese Domain nun zur Weiterleitung auf eine seiner Homepages, auf der u.a. gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hetzt. Die Gerichte haben dieses Vorgehen als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Es spricht alles dafür, dass das Landgericht im Falle einer erneuten Verhandlung wieder genauso entscheiden und ihn zur Freigabe verurteilen würde.