Am 15.02.2022 findet am Amtsgericht Weinheim ein Strafverfahren gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Strafanzeige stellte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in den beiden Punkten Beleidigung und Volksverhetzung (i.S. einer Holocaustrelativierung). Kristina Hänel wird als Zeugin sprechen. Vor dem Amtsgericht Weinheim wird von 10-12 Uhr eine Kundgebung stattfinden (Amtsgericht Weinheim, Ehretstr. 11, 69469 Weinheim).
Der Katholik Annen betreibt mehrere Webseiten, auf denen er Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust vergleicht. Seit Jahren beleidigt er zudem privat und öffentlich Ärzt*innen, die sich für einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen. Über 400 Ärzt*innen zeigte Annen nach §219a StGB an, weil sie auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informierten.
„Viele unserer Mitglieder wurden bereits von Annen belästigt – sei es durch Strafanzeigen, durch diffamierende Darstellungen auf seinen Webseiten oder durch hetzerische Emails an unsere Kolleg*innen und Vorgesetzten, in denen er versucht, unsere Person zu diskreditieren.“, so das DfC-Vorstandsmitglied Dr. Alicia Baier. „Dies trägt zu der Entwicklung bei, dass immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen und wir bereits einen Versorgungsnotstand in Deutschland haben.“
Die Staatsanwaltschaft griff bisher nur den Tatbestand der Beleidigung auf. Die Vergleiche von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust hingegen wurden nicht im Strafbefehl berücksichtigt. „Wir hoffen, dass neben den Beleidigungen gegen Ärzt*innen unbedingt auch die furchtbaren Holocaustrelativierungen vor Gericht thematisiert werden. Sie sind untragbar sowohl für die Opfer des Holocaust als auch für ungewollt Schwangere und deren Ärzt*innen. Wir dürfen und können diese nicht weiter dulden!“, kommentiert Alicia Baier.
Schon 2020 wurde am Landgericht Hamburg in einem zivilrechtlichen Prozess entschieden, dass die von der Ärztin Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden dürfen, und die Ärztin nicht mit dem Begriff “entartet” bezeichnet werden darf. Diese zivilrechtlich verfolgten Äußerungen sind jedoch nicht Gegenstand der aktuellen strafrechtlichen Anzeige. Laut ifw dürfte Annen im besten Fall Bezeichnungen wie „babykaust“ dann grundsätzlich nicht mehr verwenden.
Doctors for Choice Germany e.V. unterstützt die Strafanzeige und steht in Solidarität hinter Kristina Hänel, Nora Szász und allen Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen.