„Abtreibungsärzt*innen“ sind keine Mörder*innen

Teilnehmer*innen bei der Kundgebung am 15.02.

Gestern fand das Strafverfahren gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Anzeige hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in den beiden Punkten Beleidigung und Volksverhetzung (i.S. einer Holocaustrelativierung) erstattet.

Im gestrigen Prozess ging es allerdings nur um den Punkt der Beleidigung: Annen bezeichnet Kristina Hänel als „Mörderin“ oder „Auftragsmörderin“. Kristina Hänel tritt deshalb als Nebenklägerin auf und sagte als Zeugin aus. Annen selbst sehe seine Aussagen allerdings nicht als Beleidung an. Annen war ohne Anwalt erschienen, da er sich selbst vertreten wolle und trug als Einziger im Gerichtssaal keine Maske (er sei von der Pflicht durch ein ärztliches Attest befreit)

Das Gericht entschied nun, dass Annen zu weit gegangen ist. Er wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 € verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – die Verfahrensbeteiligten können Rechtsmittel dagegen einlegen. Hänel sagt zum Ausgang des Prozesses: „ich bin froh, dass der Staat seiner Schutzfunktion gegenüber den Ärztinnen und Ärzten gerecht wird“ (Quelle).

Vor dem Prozess fand eine Kundgebung vor dem Amtsgericht statt, bei der neben Vertreter*nnen von Doctors for Choice, auch solche der Giordano-Bruno-Stiftung, der Anne-Frank-Stiftung, von „OMAS GEGEN RECHTS“ und des Feministischen Bündnisses Heidelberg gesprochen haben.

Schade ist, dass der Tatbestand der Volksverhetzung im Verfahren nicht aufgenommen wurde. Darüber schreibt Dr. Christian Rath bei Legal Tribune Online:

Neben der Verharmlosung des Holocaust (§ 130 Abs. 3 StGB) enthält die Norm jedoch auch den klassischen Volksverhetzungs-Tatbestand in Absatz 1. Und hier sollte sich der Blick dann doch wieder auf die Ärtz:innen richten, die bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie sind ein „Teil der Bevölkerung“, gegen den Klaus Günter Annen „zum Hass aufstachelt“. Möglicherweise verletzt er durch seine beschimpfenden NS-Vergleiche auch ihre Menschenwürde. Es gäbe also zwei Tatbestands-Alternativen, die hier in Betracht kommen.
Kristina Hänel hat dies gut zusammengefasst: „Indem Klaus Günter Annen die Verbrechen des Holocaust in einen direkten Vergleich mit Schwangerschaftsabbrüchen stellt, stachelt er zu Hass und Gewalt gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte auf. Er suggeriert damit, dass ein gewaltsamer Widerstand, der damals moralisch integer und geboten war, womöglich heute gegen uns Ärztinnen und Ärzte auch integer und geboten sein könnte. Letztlich legitimiert er damit scheinbar etwaige gewalttätige Angriffe gegen uns und setzt durch seine aggressiven Emotionalisierungen Hemmschwellen herab.“
Darüber sollte auch die Staatsanwaltschaft Mannheim noch einmal nachdenken.

Dr. Christian Rath: Ist „Baby­caust“ eine Volks­ver­het­zung? LTO, 15.02.2022
„Abtreibungsärzt*innen“ sind keine Mörder*innen
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