Heute fand die öffentliche Anhörung zur „Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Dabei hat Valentina Chiofalo, Mitglied der AG „Legal Team“, Doctors for Choice Germany e.V. als Sachverständige vertreten. Die schriftliche Stellungnahme ist unter folgendem Link einzusehen. Während die Abschaffung des § 219a StGB und die geplante Änderung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Heilmittelwerbegesetz (HWG) grundsätzlich zu begrüßen sind, wird im Hinblick auf die immer schlechter werdende Versorgungslage deutlich, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden muss. Die jetzigen Defizite sind dabei auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs über §§ 218 ff. StGB zurückzuführen.
Auch Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin (Gießen) hat im Rechtsausschuss eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist ebenfalls auf unserer Webseite einsehbar.
Bereits bei der ersten Veröffentlichung des Gesetzesentwurf im Januar 2022 hat Doctors for Choice Germany e.V. eine Stellungnahme veröffentlicht, die die geplante Aufhebung des §219a StGB begrüßt, aber auch ermahnt, dass dies allein die prekäre Versorgungssituation für ungewollt Schwangere in Deutschland nicht verbessern wird.
Als weitere Sachverständigen wurden geladen: Monika Börding (pro familia e. V. Bundesverband), Inga Schuchmann und Dr. Leonie Steinl (Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin), Prof. Dr. Elisa Marie Hoven (Universität Leipzig, Professur für deutsches und ausländisches Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medienstrafrecht), Prof. Dr. med. Angela Köninger (Direktorin und Chefärztin der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Regensburg), Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht), Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge, Europa-Universität Flensburg), Dr. Natascha Sasserath-Alberti (Kommissariat der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin) und Albrecht Weißbach (KALEB e. V.).
Die Anhörung kann ab Donnerstag, den 19. Mai 2022, um 15 Uhr in der Mediathek des Deutschen Bundestages verfolgt werden.