Neue S2k-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht

Am 26.01.2023 ist die S2k-Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon“ veröffentlicht worden. Doctors for Choice Germany e.V. begrüßt die Erstellung der ersten deutschen Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch. Unser Vorstandsmitglied Leonie Kühn kommentiert:

„Obwohl in Deutschland jährlich ca. 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, gab es bis dato keine deutsche Leitlinie zu diesem Thema. Die Erstellung einer solchen ist daher eine Kernforderung seit der Gründung von Doctors for Choice Germany. Sie dient als Orientierungshilfe für Ärzt*innen und könnte dafür sorgen, dass sich mehr Kolleg*innen mit dem Thema beschäftigen und sich zutrauen, Abbrüche zu begleiten oder selbst durchzuführen.“

Leonie Kühn, Vorstandsmitglied DFC

Doctors for Choice kritisiert allerdings die Besetzung der Leitlinienkommission, da viele Bewerbungen – v.a. solcher Institutionen mit direktem Zugang und Erfahrungen mit Schwangerschaftsabbrüchen (z.B. Doctors for Choice Germany, FIAPAC, Familienplanungszentrum Balance) – abgelehnt wurden. Für die im Anschluss geplante evidenzbasierte S3-Leitlinie (S2k-Leitlinien sind konsensbasiert) fordert Doctors for Choice, dass die Zusammenstellung der Leitlinienkommission überdacht wird. Dr. Christiane Tennhardt, Vorstandsmitglied:

Es wäre sinnvoll und gewinnbringend, wenn in der Leitlinienkommission auch Leute sitzen, die sich mit dem Thema auskennen und tatsächlich selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Dr. Christiane Tennhardt, Vorstandsmitglied DFC

Doctors for Choice kritisiert zudem, dass bestimmte Themen (z.B. Reform der gesetzlichen Regelungen und Zugangsbarrieren) oder aktuelle Leitlinien (z.B. die Richtlinie der WHO) nicht berücksichtigt werden konnten. Auch ist es bedauernswert, dass bisher keine Leitlinie für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ab der 14. SSW p.m. vorgesehen ist. Auch hier gibt es einen Bedarf für fundierte und evidenzbasierte Handlungempfehlungen.

Die vollständige Leitlinie veröffentlicht die AWMF und ist unter folgendem Link einsehbar: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-094.

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