Verbot der Telemedizin im bayerischen Landtag schränkt Schwangere weiter ein  

In Bayern ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch per Telemedizin verboten worden, obwohl er eine sichere und bewährte Methode darstellt. Dieses Verbot erschwert den Zugang für Frauen und ungewollt Schwangere, die ohnehin lange Wege zurücklegen müssen, um medizinische Hilfe zu erhalten. Es handelt sich um eine unnötige Einschränkung, die Frauen in schwierigen Situationen zusätzliche Hürden auferlegt.

Frauen sollten die Möglichkeit haben, die für sie beste Methode zu wählen. Der Zugang zu einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch darf nicht von Wohnort oder politischen Ideologien abhängen. Telemedizin ist keine Ersetzung, sondern nur eine pragmatische Ergänzung – sie kann Frauen dabei helfen, in vertrauter Umgebung, sicheren Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten.

Margit Kollmer, Beiratsmitglied von Doctors for Choice Germany e.V.

Auch Doctors for Choice Germany unterstützt die Option des telemedizinischen Abbruchs als sichere, in Studien gut untersuchte alternative Methode. Durch Telemedizin können Hürden im Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch überwunden werden, zeitliche Hürden (z.B. lange Fahrtwege), organisatorische Hürden (z.B. Kinderbetreuung) sowie die ggf. damit einhergehenden finanziellen Hürden. Besonders in manchen ländlichen Regionen in Süddeutschland, wo die Versorgungslage für schwangere Personen sehr schlecht ist, kann die Telemedizin eine sinnvolle Ergänzung für ungewollt Schwangere darstellen. 

Aus diesem Grund hat Doctors for Choice Germany das Projekt „Schwangerschaftsabbruch Zuhause“ 2020 mit initiiert, welches erstmals telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland rechtskonform anbot. Auf der Projektwebseite (www.schwangerschaftsabbruch-zuhause.de) sind alle Informationen zu Ablauf, Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen eines telemedizinischen Schwangerschaftsabbruchs in einem Dokument zusammengestellt. Auch potenzielle Kontakte und Adressen können dort aufgerufen werden. 

Verbot der Telemedizin im bayerischen Landtag schränkt Schwangere weiter ein  
Nach oben scrollen