Doctors for Choice Germany

Wahlfreiheit in Sexualität & Familienplanung – für sichere Abtreibung in Deutschland.

Ungewollt schwanger? Was tun?

Schwangerschaftsabbrüche sind ein normaler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. 

Auf dieser Seite erklären wir die konkreten Schritte und Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um in Deutschland rechtmäßig eine Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist entweder nach der sogenannten „Beratungsregelung“ möglich oder in Fällen einer kriminologischen oder medizinischen Indikation. 

Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung sind in Deutschland zugelassen, wenn die schwangere Person 

  1. an einer „Schwangerschaftskonfliktberatung“ teilnimmt und danach einen offiziellen Beratungsschein erhält,
  2. eine Wartezeit von mindestens drei Tagen zwischen der Beratung und dem Abbruch einhält,
  3. und der Abbruch vor der 14. Schwangerschaftswoche (SSW)* durchgeführt wird.

Eine Abtreibung bei kriminologischer Indikation ist bis zur 14. SSW* erlaubt, wenn die Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung entstanden ist.

Ein Abbruch ist ebenfalls bei einer medizinischen Indikation rechtlich erlaubt, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren darstellt. Hier gibt es keine Fristen, bis zu welcher SSW das erlaubt ist.

 

Konkreter Ablauf bei einem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung

  • Ihre erste Anlaufstelle bei einer ungewollten Schwangerschaft kann Ihr*e Gynäkolog*in oder Hausärzt*in sein. Sie können sich aber auch direkt an eine Beratungsstelle wenden. 
  • Ein Schwangerschaftsabbruch nach „Beratungsregelung“ ist in Deutschland bis zur 14. Schwangerschaftswoche (SSW)* möglich. Dafür muss ein Beratungsgespräch in einer zertifizierten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle vereinbart werden. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage Wartezeit liegen.
  • Um eine zertifizierte Beratungsstelle zu finden, kann folgende Suchmaschine des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) genutzt werden. 

WICHTIG: Für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen Sie einen offiziellen Beratungsschein. Bei der Suche muss also bei „Beratungsschein“ ein Häkchen gesetzt werden. Sie können eine Beratungsstelle auch besuchen, wenn Sie noch unentschieden sind, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen möchten 

  • Die Suche nach Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, ist nicht immer leicht. Sie können versuchen, online nach Ärzt*innen zu suchen, die Abbrüche in Ihrer Nähe durchführen. Ein Teil der Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, ist auf einer offiziellen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. In dieser Liste kann nach Postleitzahl (PLZ) gesucht werden. Zudem sind die offiziellen Beratungsstellen örtlich gut vernetzt und haben häufig Adressen, die sie Ihnen mitgeben können, falls Sie noch keine Ärzt*in gefunden haben.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch kann bis zur 9. Schwangerschaftswoche medikamentös oder bis zur 14. Schwangerschaftswoche* auch operativ erfolgen. Mögliche Methoden sowie den Ablauf des Schwangerschaftsabbruches beschreiben wir ausführlich auf unserer Seite zu Methoden des Schwangerschaftsabbruches.
  • In der Regel werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen. Wer ein geringes Einkommen hat, kann eine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Kostenübernahme. Falls Anspruch auf eine Kostenübernahme besteht, muss diese vor dem Eingriff bei der Krankenkasse beantragt werden. 
 

Schwangerschaftsabbruch bei kriminologischer Indikation

Wenn eine Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung entstanden ist, darf ein Abbruch bis zur 14. SSW* durchgeführt werden. Die Indikation muss von einem Arzt oder einer Ärztin gestellt werden, der oder die den Abbruch nicht selbst durchführt. Eine vorherige Beratung ist keine Pflicht, soll jedoch angeboten werden. 

Was viele (auch Ärzt*innen) nicht wissen: Für eine kriminologische Indikation ist keine Strafanzeige oder irgendeine Art von „Beweis“ notwendig. Wenn eine ungewollt schwangere Person ihrem Arzt oder ihrer Ärztin sagt, dass sie durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist, reicht dies als Indikation, wenn die Ärzt*innen dies formlos notieren.

 

Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation

Wenn eine Schwangerschaft eine „Gefahr für das Leben oder […] körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren darstellt und „die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann (§218a Abs.2 StGB), kann ein Arzt oder eine Ärztin eine medizinische Indikation stellen. 

Zwischen der Mitteilung der ärztlichen Diagnose und der schriftlichen Indikationsstellung müssen drei Tage liegen, außer „wenn die Schwangerschaft abgebrochen werden muss, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren abzuwenden (Schwangerschaftskonfliktgesetz, Abschnitt 1, §2a). 

Die Schwangere muss über die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung informiert werden. Anders als bei der Beratungsregelung und kriminologischen Indikation ist ein Abbruch nach der medizinischen Indikation auch noch nach der 14. SSW* möglich.

 

Allgemeine Informationen und Tipps

  • Informationen aus dem Internet können bei den Überlegungen zum weiteren Vorgehen helfen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da online viele abschreckende Fehlinformationen verbreitet werden. Das Tabu und das Stigma rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch begünstigen die Entstehung vieler Mythen. Unter Nützliche Links finden Sie eine kleine Sammlung an sachlichen Quellen, u. a. auch solche, die diese Mythen widerlegen. 
  • Eine Beratungsstelle kann in jedem Fall aufgesucht werden, auch wenn noch keine Entscheidung gefallen ist. Professionelle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung kann entlastend sein und die Beratungsstellen sind genau dafür da.
  • Die richtige Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld kann eine große Hilfe sein. Ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche sind keine Seltenheit und sollten kein Tabu-Thema sein. 
  • Falls Sie einen medikamentösen Abbruch in Anspruch nehmen, kann die kostenlose Alli App ein nützlicher Wegbegleiter sein. Die App begleitet Personen mit einer ungewollten oder gestörten Frühschwangerschaft durch den gesamten Prozess der medikamentösen Schwangerschaftsbeendigung. Schritt für Schritt werden täglich die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Mit Antworten auf häufig gestellte Fragen, Vorschlägen zum Umgang mit Nebenwirkungen und einfachen Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen bietet die App eine wichtige Unterstützung für Betroffene. Die App gibt es im Apple Store und bei Google Play.
 

Kostenübernahme

In Deutschland übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur die Kosten für die benötigten Vor- und Nachuntersuchungen im Zusammenhang mit einer Abtreibung (inklusive der ärztlichen Beratung vorher und Behandlung von möglichen Komplikationen). In einigen bestimmten Fällen können die Kosten jedoch übernommen werden. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Gesamtkosten bei Abbrüchen nach medizinischer und kriminologischer Indikation. Bei den privaten Krankenkassen sollte direkt nachgefragt werden, da viele nur die Kosten bei einer medizinischen Indikation tragen. 

Bei Schwangerschaftsabbrüchen, die nach der Beratungsregelung durchgeführt werden (96% aller Abbrüche), werden die Kosten in der Regel von keiner Krankenkasse getragen und müssen von der Schwangeren selbst bezahlt werden. Bei relativ geringem Einkommen kann jedoch ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden. Die genauen Einkommensgrenzen hierfür können Sie in diesem PDF-Dokument von pro familia einsehen (Stand 07/2025). Der Antrag muss an eine gesetzliche Krankenkasse gerichtet sein und noch vor dem Eingriff beantragt und genehmigt worden sei, damit er gültig ist. Die Krankenkasse wird nach Nachweisen zu Ihrer aktuellen finanziellen Situation fragen, jedoch nicht nach den Gründen für den Schwangerschaftsabbruch. 

 

Kosten

Es ist schwer, pauschale Angaben dazu zu machen, wie viel ein Schwangerschaftsabbruch kostet. Die Kosten schwanken je nach Methode (medikamentös, operativ) oder Anästhesie (örtliche Betäubung, Vollnarkose). Insgesamt sollten Sie laut pro familia mit einem Rahmen von „300 bis 800 € je nach Praxis, Methode und Versicherung und laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit von 300 bis 700 € rechnen.

 

Eine Grafik mit einem Zeitstrahl, die die gesetzliche Fristen für den Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung sowie Methoden des Abbruchs darstellt.

* Oft sorgt die Berechnung der Schwangerschaftswochen (SSW) für Verwirrung. Es gibt zwei verschiedene Arten, diese zu berechnen: „post menstruationem“ (p.m) und „post conceptionem“ (p.c.). In der Medizin wird meistens ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung (also p.m.) gerechnet, da der genaue Tag der Konzeption unbekannt ist. Auf unserer Webseite verwenden wir daher die medizingebräuchliche Berechnung.

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird jedoch in Wochen nach der Empfängnis (also p.c.) gerechnet. Wenn im StGB also „12 Wochen nach Empfängnis“ steht, handelt es sich eigentlich um die 14. SSW (p.m.).

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