Pressemitteilung zur Abschaffung des §219a

Sachliche Information ist keine Werbung. Eine ärztliche Aufklärung ist keine Werbung.

Das ist spätestens ab heute klar. Denn heute, am 24.06.2022, wurde die Abschaffung des sogenannten „Werbeparagraphen“, §219a StGB, mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Der Paragraph führte zu lange zu Kriminalisierung und Verunsicherung von Ärzt*innen, verwehrte ungewollt Schwangeren wichtige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und trug zusätzlich zur schlechten Versorgungslage in Bezug auf Abbrüche in Deutschland bei. Es ist gut, dass er also nun nach 89 Jahren endlich Geschichte ist.

Heute wird gefeiert. Ab morgen setzen wir unsere Arbeit für reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Rechte kämpferisch fort. Denn die Abschaffung des §219a StGB ist erst der Anfang, um auch in Deutschland einen guten, barrierearmen Zugang zu sicheren Abbrüchen nach internationalen Standards für alle zu gewährleisten: die Paragraphen §218 und §219 StGB bleiben erhalten, die Versorgungssituation hat sich in den letzten 20 Jahren zunehmend verschlechtert, Ärzt*innen müssen auch weiterhin mit Diffamierungen und Anfeindungen durch Abtreibungsgegner*innen rechnen, diese können weiterhin auf ihren Webseiten bewusst Falschinformationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlichen und auch das gesellschaftliche Tabu bleibt ungebrochen.

So auch Dr. Christiane Tennhardt vom DfC-Vorstand:

„Wir freuen uns über die längst überfällige Abschaffung dieses Paragraphen und werden es gebührlich feiern. Aber es ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Deutschland ist – im Vergleich zu anderen Ländern – rückständig, restriktiv und frauenfeindlich was die vielen Hürden zum Schwangerschaftsabruch angeht. Diese Hürden existieren sowohl für die ungewollt Schwangeren, als auch für durchführenden Arzt*innen. Die Bundesregierung sollte sich nun zur Aufgabe machen, die seit langem unterzeichneten internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und ein Klima des Respekts für die Entscheidung der Betroffenen zu schaffen.“

Christiane Tennhardt, Vorständin Doctors for Choice Germany e.V.

Die ausführlichen Forderungen können auch der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom Januar 2022 sowie der Stellungnahme von Valentina Chiofalo, die im Mai bereits als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages auftrat, entnommen werden.

Pressemitteilung zur Abschaffung des §219a
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