Berlin, 15.07.2025
Im Zuge der Diskussion um die Wahl zur Verfassungsrichterin wurde Frau Brosius-Gersdorf für ihre juristisch fundierten und klaren Positionen zur Reform des § 218 StGB öffentlich angegriffen und diffamiert. Frau Brosius-Gersdorf ist eine hoch angesehene Juristin, deren Ruf durch die Debatte schwer beschädigt wurde.
Obwohl sie bereits vom Richterwahlausschuss bestätigt worden war, wurde ihre Wahl offenbar unter dem Druck ideologisierter Lobbygruppen und auf Grundlage haltloser Plagiatsvorwürfe vertagt. Diese Kampagne, getragen von persönlichen Angriffen und Unwahrheiten, wirft ein besorgniserregendes Licht auf den Zustand politischer Debattenkultur und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland.
Frau Brosius-Gersdorf wird unter anderem eine „ultralinke“ Haltung und ideologisches Handeln vorgeworfen – dabei entspricht ihre Haltung der Mehrheitsmeinung in Deutschland: Laut einer repräsentativen Umfrage von 2022 befürworten 83 % der Bevölkerung die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Auch die medizinische Fachwelt teilt diese Einschätzung: Der 129. Deutsche Ärztetag hat sich 2025 mehrheitlich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches im ersten Trimenon ausgesprochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt in ihrer evidenzbasierten Leitlinie von 2022 ausdrücklich die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Verzicht auf verpflichtende Beratung und gesetzliche Wartezeiten – da all dies die körperliche und psychische Gesundheit ungewollt Schwangerer gefährden kann.
Der Vorwurf mangelnder Neutralität, der Frau Brosius-Gersdorf entgegenschlägt, wird selektiv und politisch motiviert erhoben. Ein Blick in die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Auch frühere Richter*innen vertraten deutlich erkennbare Positionen zum Schwangerschaftsabbruch. Ernst-Wolfgang Böckenförde, der als Verfassungsrichter das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch 1993 mittrug, war selbst zeitweise Mitglied in der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“. Peter Müller, bis 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht, unterstützt öffentlich den „Marsch für das Leben“.
Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche muss sachlich, evidenzbasiert und im Sinne einer menschenrechtsorientierten Gesundheitsversorgung geführt werden. Doctors for Choice Germany ist besorgt über Narrative, die nicht faktenbasiert sind, sich aber schnell über die (Sozialen) Medien verbreitet haben und offenbar politischen Einfluss nehmen. Der Schutz der Gesundheit und Selbstbestimmung schwangerer Menschen darf nicht politischer Instrumentalisierung geopfert werden.
Doctors for Choice fordert die Abgeordneten aller Parteien auf, sich klar zur Wissenschaftsfreiheit zu bekennen, unabhängige Expertise zu respektieren und sich für eine faire, konstruktive Debattenkultur einzusetzen. Ebenso sollte der Schaden, der an der Person von Frau Brosius-Gersdorf durch unsachliche Angriffe und unbegründete Vorwürfe entstanden ist, anerkannt und wiedergutgemacht werden, und die bislang blockierte Wahl zur Verfassungsrichterin zeitnah und ordnungsgemäß durchgeführt werden.