Unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahlen in Hessen und Bayern 2023

Am 08.10.2023 stehen in den Bundesländern Hessen und Bayern Landtagswahlen an. Wir haben die großen demokratischen Parteien nach ihren Antworten auf unsere Wahlprüfsteine gefragt.

Hier finden Sie alle vollständigen Antworten der Parteien zu unseren Fragen sowie eine inhaltliche Einordnung unsererseits.

Frage 1: Versorgungslage

In Deutschland gibt es immer weniger Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Laut SchKG §13 müssen die Länder eine ausreichende Versorgung zur Vornahme von Abbrüchen sicherstellen.
Was bedeutet eine ausreichende Versorgung und ist diese in Ihrem Bundesland gewährleistet?

In Deutschland gibt es immer weniger Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.  Für die WHO gehört die flächendeckende Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen zur medizinischen Grundversorgung und zu den zu gewährenden reproduktiven Rechten von Frauen und Mädchen. Der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) zeigt sich besorgt und mahnt seit längerem die Bundesregierung an, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und auch in Deutschland endlich die Ziele der UN-Frauenrechtskonvention umzusetzen.

Hierzu haben auch die Bundesländer ihren Beitrag zu leisten. Laut SchKG §13 müssen die Länder ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen.

Bayern

In Bayern ist  die Versorgung besonders schlecht. 2022 wurden hier 12.046 Abbrüche von 48 Ärzt*innen und Kliniken durchgeführt 

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass es überall in Deutschland und Bayern ein ausreichendes Angebot an Praxen und ausreichend gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte gibt, die den medizinischen Eingriff durchführen können. In der Regel werden die Eingriffe ambulant vorgenommen, der Sicherstellungsauftrag obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt vor, dass es ärztliche Hilfe in einer Entfernung geben müsse, die von der Frau nicht die Abwesenheit von mehr als einem Tag verlange. Dies ist in Bayern mit 76 Einrichtungen mit Erlaubnis und den 20 Einrichtungen mit Bereitschaftsanzeige gegeben (Stand Oktober 2022).

Eines bleibt klar: Der Schutz des ungeborenen Lebens hat für uns eine hohe Bedeutung.
Bayern ergreift umfangreiche Maßnahmen, um den verfassungsrechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Dazu gehört ein umfangsreiches und niedrigschwelliges Informationsangebot. Die Website www.schwanger-in-bayern.de enthält prägnante Informationen rund um das Thema Familienplanung, Schwangerschaft und junge Familien und kann damit erster Anknüpfungspunkt für schwangere Frauen sein – in welcher Situation auch immer -, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Auch in einem Schwangerschaftskonflikt erhalten Frauen umfangreiche Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch (https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/abbruch/index.php). Darüber hinaus ergreift Bayern regelmäßig öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Zuletzt wurde eine Plakat- und Postkartenaktion gestartet, um insbesondere in medizinischen Einrichtungen (z. B. Frauenarztpraxen, Hebammenpraxen, Geburtskliniken) das Aufgabenspektrum und die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und die Website www.schwanger-in-bayern.de zu bewerben.

Auch die Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger und der Gesundheitsämter tragen erheblich zur Bewusstseinsbildung zum präventiven Schutz des ungeborenen Lebens bei. Gemäß Art. 5 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) obliegt es den Beratungsstellen, präventive und bewusstseinsbildende Angebote zu Fragen der Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Empfängnis und Schwangerschaft sowie zur Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens zu machen und hierfür entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in ihrem örtlichen Bereich durchzuführen.

Wir fordern die Gewährleistung einer ausreichenden Versorgung mit Analufstellen für Schwangerschaftsabbrüche in Bayern. Denn nur so können Frauen ihre eigenen  Lebensentwürfe frei gestalten und ihre Rechte wahrnehmen.

Eine ausreichende Versorgung im Bereich Schwangerschaftsabbruch bedeutet, dass Frauen in Bayern leicht zugängliche und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung und Beratung erhalten, um ihre Entscheidung frei und selbstbestimmt treffen zu können. Ebenso wie eine fundierte Aufklärung über alle Möglichkeiten, unterstützende Maßnahmen sowie psychosoziale Betreuung.

Wir sind der Meinung, dass das Angebot an Schwangerschaftsabbrüchen gerade in  ländlichen Regionen verbessert werden sollte, um Frauen sehr weite Wege zu ersparen.

Wir als BayernSPD fordern, dass es in jedem Regierungsbezirk mindestens eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Es darf nicht sein, dass Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, lange warten oder weite Wege auf sich nehmen müssen. Dies gefährdet sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit der Frauen. CSU und Freie Wähler kommen ihrer Pflicht, eine ausreichende Versorgung zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen, in keiner Weise nach. Es gibt in den letzten Jahren immer weniger Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, finden teilweise nicht einmal mehr in ihrem eigenen Regierungsbezirk eine Klinik finden. In Schwaben, Niederbayern und der Oberpfalz gab es im Jahr 2020 keine einzige Klinik, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Im Falle einer so schweren Entscheidung muss jede Frau bestmöglich unterstützt werden. Für uns GRÜNE ist die reproduktive Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung Voraussetzung für Geschlechtergerechtigkeit. Dazu gehört der rechtlich verankerte Anspruch auf Information und Beratung sowie auf Vermittlung von Hilfen. Hierfür wollen wir die Strukturen der Schwangerenberatung erhalten und bedarfsgerecht ausbauen. Bayern hat einen Versorgungsauftrag für Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von  Schwangerschaftsabbrüchen. Die Staatsregierung muss ein ausreichendes
Angebot von ambulanten und stationären Praxen und Kliniken sowie ein Angebot an Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sicherstellen. Die Versorgungslage in Bayern ist nicht ausreichend, deckt weder Bedarf noch Realität ab und ist für Betroffene nicht zumutbar.

Eine ausreichende Versorgung bedeutet für uns, dass Frauen Zugang zu sicheren und medizinisch betreuten Schwangerschaftsabbrüchen haben sollten, ohne unzumutbare Hürden überwinden zu müssen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Versorgung flächendeckend gewährleistet ist.

In Bayern gibt es für Schwangere ein sehr breites und pluralistisches Angebot mit Beratungsstellen in freier Trägerschaft und Beratungsstellen der Landratsämter und Gesundheitsverwaltungen. Die sehr niedrigen Abbruchszahlen sind auf umfassende Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zurückzuführen.

Bayern erfüllt mit seinem ganzheitlichen Schutzsystem, bei dem die Konfliktberatung und die allgemeine Schwangerenberatung (Information und Prävention) im Verbund angeboten werden, den staatlichen Lebensschutzauftrag in vorbildlicher Weise. Die 128 staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind ein wichtiger Teil dieses Netzes. Ihre Aufgabe ist es, Schwangeren und ihren Partnern Rat und praktische Hilfen anzubieten.

Eine der wichtigsten Aufgaben der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen ist neben der allgemeinen  Schwangerschaftsberatung die  Schwangerschaftskonfliktberatung. Alle staatlich anerkannten  Schwangerschaftsberatungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen bieten neben der allgemeinen Schwangerschaftsberatung auch die Schwangerschaftskonfliktberatung an und sind berechtigt,  Beratungsbescheinigungen nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) auszustellen. Die Förderung bzw. Finanzierung der Beratungstätigkeit i.H.v. insgesamt 95% ist eine der höchsten Förderungen bundesweit. Die Förderung dieser Beratungsstellen garantiert ein flächendeckendes Beratungsangebot mit  unterschiedlicher Weltanschauung und hohem gleichem Qualitätsstandard. Zudem werden Schwangere auch durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt. Die gewährten Durchschnittsbeträge pro Frau sind im Freistaat Bayern am höchsten und liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Hessen

In Hessen  verschlechtert sich die Versorgungslage. Dies wurde bereits im Landtag thematisiert: Es gibt immer weniger Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.           

Weil sich diese 18 (!) Einrichtungen vorwiegend in größeren Städten befinden – im ländlichen Raum von Mittelhessen gibt es keine einzige – kommt es zu unzumutbaren Wegstrecken von zum Teil weit über 100 km für die Betroffenen.

Die medizinische Versorgung von Frauen, die – aus welchen Gründen auch immer – einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, muss sicher und kompetent sowie flächendeckend erreichbar angeboten werden. Die dafür notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Infrastruktur steht in Hessen zur Verfügung.

Eine ausreichende Versorgung bedeutet für uns, dass jede Frau, unabhängig von ihrem Wohnort, zeitnah und ohne unzumutbare Wege einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kann, sollte sie sich dafür entscheiden. In Hessen sehen wir aktuell Defizite in der flächendeckenden Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Nach unserer Meinung ist eine ausreichende Versorgung in Bezug auf  Schwangerschaftsabbrüche in Hessen nicht mehr gewährleistet. Momentan gilt das insbesondere für den ländlichen Raum, doch auch in Städten verringern sich die Angebote zusehends. Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gehen nach und nach in Rente und es fällt ihnen schwer Nachfolger*innen zu finden. Wir gehen davon aus, dass es zu einem massiven Angebotsdefizit kommen, sollte nicht dagegengewirkt werden.

Für die SPD wäre eine ausreichende Versorgung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche gewährleistet, wenn es Frauen in Hessen flächendeckend ermöglicht wird, mit dem öffentlichen Nahverkehr innerhalb maximal einer Stunde eine Praxis oder Klinik zu erreichen, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Zudem müsste bewerkstelligt sein, dass Frauen in Hessen flächendeckend innerhalb einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erreichen können.

Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet:

Jede Frau soll sich wohnortnah über die anerkannten Methoden eines  Schwangerschaftsabbruches informieren können und ihn mit der von ihr frei gewählten Methode vornehmen lassen können.

Gerade in den ländlichen Bereichen Hessens sehen wir Bedarfe bei dem ausreichenden Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und streben es an, eine wohnortsnahe Versorgung für ganz Hessen zu erreichen. Das Land Hessen wirkt intensiv darauf hin, dass es zum einen eine flächendeckende Beratungsstruktur und zum anderen auch ein bedarfsgerechtes Angebot zur Vornahme der Abbrüche gibt. Ersteres ist über das Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (HAGSchKG) geregelt und stellt so sicher, dass der gesetzliche Schlüssel für die Vollzeitberatungsstellen in Hessen seit jeher gewährleistet ist. Das zuständige Ministerium für Soziales und Integration ist mit allen Beteiligten immer wieder im intensiven Austausch und wirkt so auf die flächendeckende Versorgung hin.

Die Beratungsstellen wiederum sind mit den Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, gut vernetzt und legen deren Adressen in ihren Stellen aus. Das sehen wir als eine gute Lösung an.

Das Land Hessen hat 2021 die ELSA Studie auf den Weg gebracht, die bis Ende des Jahres ermittelt, wie die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen objektiv in Hessen aussieht. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen, gilt es zu schauen, an welchen Stellen das Land gezielt eingreifen muss.

Eine ausreichende Versorgung mit Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, muss gewährleisten, dass Frauen* mit öffentlichen Verkehrsmitteln diese erreichen und wieder gut zurückkommen können. Unser Ziel ist eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten. Gerade Frauen mit Familienverantwortung können nicht den ganzen Tag unterwegs sein, außerdem ist ein Abbruch oft genug körperlich belastend.

Dies ist in Hessen keineswegs gewährleistet. Selbst die wenigen vorhandenen Einrichtungen und Praxen haben das Problem entsprechende Ärzt*innen zu finden, da diese kriminalisiert und diskreditiert werden. In ganz Osthessen gibt es keine Einrichtung, die Abbrüche vornimmt.

Wir wollen im Übrigen auch eine bessere Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung für Ärzt*innen wie Beratungsstellen und ein verbessertes Angebot, so dass dieses in der Kürze der Zeit für jede Schwangere schnell zu erreichen ist. Die Mitarbeiter*innen in diesen Einrichtungen haben eine gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen verdient.

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 2: Versorgungslage

Wie wollen Sie eine flächendeckende Versorgung gewährleisten?
Bayern

Siehe Frage 1: Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Wir wollen die Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten Gebieten besonders fördern, um einen flächendeckenden Zugang für Frauen zu ermöglichen.

Wir als BayernSPD werden ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen, indem wir die Universitätskliniken dazu verpflichten, Abbrüche vorzunehmen. Zudem muss über die Pflichtberatung hinaus ein flächendeckendes, plurales Beratungsangebot für alle betroffenen Frauen geschaffen und die Finanzierung der Beratungsangebote sichergestellt werden.

Entscheidet sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch, muss sie die Möglichkeit haben, diesen wohnortnah durchführen zu lassen. Wir wollen eine Bedarfsplanung und statistische Erfassung der ambulanten und stationären Lage. Außerdem wollen wir einen Schlüssel, der ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen festlegt. Damit wird der hohe Stellenwert der reproduktiven Gesundheit festgehalten und der  Sicherstellungsauftrag für das Flächenland Bayern konkretisiert. Ziel muss es sein, dass ein regional dichtes Beratungsnetz bestehen bleibt und staatlich so finanziert wird, dass alle Beratungsangebote kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Unsere grüne Landtagsfraktion hatte einen Antrag für eine Erhöhung der finanziellen Mittel zur Förderung von Schwangerenberatungsstellen in Bayern eingebracht, der von den Regierungsfraktionen CSU/FW abgelehnt wurde (siehe Landtags-Drucksache 18/20860).

Wir werden Strategien entwickeln, um sicherzustellen, dass Frauen in allen Regionen unseres Bundeslandes Zugang zu medizinisch betreuten Schwangerschaftsabbrüchen haben, sei es durch Erleichterung der Zulassungsverfahren oder durch Förderung von medizinischem Personal in unterversorgten Gebieten.

Für die Betroffenen ist ein angemessenes Angebot zum Schwangerschaftsabbruch in Wohnortnähe besonders wichtig. Der Freistaat ist nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sogar verpflichtet, ein solches Angebot sicherzustellen. Als FREIE WÄHLER setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Regionen die Fahrtzeiten überschaubar bleiben. Als besonders wichtig erachten wir jedoch einen weiteren Ausbau an Beratungsmöglichkeiten bei diesem sensiblen Thema. Eine gute wohnortnahe Schwangerschaftskonfliktberatung ist sowohl für die betroffenen Frauen als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens unerlässlich. Für uns ist es wichtig, dass eine intensive Beratung und Aufklärung stattfinden. Wenn sich nach Abwägung aller Gesichtspunkte eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss die Durchführung auch ohne große Hindernisse ermöglicht werden.

Hessen

Im Hinblick auf die möglichen Folgen und die Bedeutung eines Schwangerschaftsabbruches für die jeweilige Frau ist eine möglichst wohnortnahe Betreuung und Versorgung in  besonderem Maße wünschenswert.

Formal muss laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Praxis oder Einrichtung für eine Schwangere innerhalb eines Tages mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, um den Sicherstellungsauftrag nach § 13 Abs. 2 SchKG zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen sind in Hessen dank der sehr guten medizinischen Versorgung in der gesamten Fläche unseres Landes mehr als erfüllt, sodass wir über den Rechtsanspruch der Schwangeren hinaus auch ein möglichst engmaschiges und wohnortnahes Netz für Beratung, Betreuung und medizinischen Versorgung der Schwangeren gewährleisten.

Gleichzeitig obliegt die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nicht der Landespolitik, sondern den Selbstverwaltungsorganen des Gesundheitswesens. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Kliniken und Fachärzte nicht zur Durchführung von  Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet werden können.

Wir werden die Situation im Blick behalten und bei Hinweisen darauf, dass eine flächendeckende Erreichbarkeit gefährdet sein könnte, innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten im Sinne der betroffenen Frauen steuernd eingreifen. Hinweise dazu erhoffen wir uns von dem Forschungsprojekt „ELSA- Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer. Angebote der Beratung und Versorgung“, das noch bis zum 01.10.2023 läuft.

Wir setzen uns für den Ausbau von medizinischen Einrichtungen ein, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, insbesondere in unterversorgten Regionen. Zudem sollte die Ausbildung und Weiterbildung in diesem Bereich gefördert werden, um mehr Ärztinnen für diesen Bereich zu gewinnen.

Wir haben zu dieser Frage bereits parlamentarische Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, unter anderem einen Antrag. Die SPD-Fraktion würde folgende Maßnahmen veranlassen:

  1. Die Hessische Landesregierung stellt in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, die aktuell Schwangerschaftsabbrüche vornehmen sowie Stellen der Schwangerschaftskonfliktberatung einen „Versorgungsplan Schwangerschaftsabbrüche und
    Schwangerschaftskonfliktberatung“ auf und setzt ihn zügig um. Ziel des Plans muss es insbesondere sein, Tendenzen in den Versorgungsstrukturen in Hessen zu erkennen, um rechtzeitig das Angebot wesentlich ausweiten zu können.
  2. Die Hessische Landesregierung fordert von Krankenhäuser und Kliniken in öffentlicher Trägerschaft Schwangerschaftsabbrüche regelhaft anzubieten, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen.
  3. Die Hessische Landesregierung sorgt für die Sicherheit von Praxen und ihren Mitarbeitenden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
  4. Die Hessische Landesregierung sorgt für die Sicherheit von Schwangerschaftskonflikberatungsstellen und ihren Mitarbeitenden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
  5. Alle Medizinstudierenden müssen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs erlernen.

Siehe Frage 1: Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet.

„Von Seiten des Landes ist es erforderlich den Auftrag aus dem  Schwangerschaftskonfliktgesetz ernst zu nehmen, dass sie ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen müssen. Hierzu muss das HMSI deutlich machen, dass der Anspruch auf Schwangerschaftsabbruch gewährleistet sein muss, dass dieses ein Recht der Frauen* ist und bei den infrage kommenden Einrichtungen und Arztpraxen werben. Das Landeskrankenhausgesetz muss dahingehend novelliert werden, dass die Gesundheitskonferenzen den Auftrag bekommen die regionale Versorgung zu regulieren.“

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 3: Städtische und Universitätskliniken

Wie wollen Sie regeln, dass städtische und Universitätskliniken, die einen wichtigen Pfeiler in der medizinischen Versorgung darstellen, Schwangerschaftsabbrüche – auch nach Beratungsregelung – durchführen?
Bayern

Siehe Frage 1: Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Wir setzen uns für mehr Anstrengungen im Bereich der Fort- und Weiterbildung ein, um mehr Ärzte für Schwangerschaftsabbrüche zu qualifizieren. Einer Auflage zur Durchführung stehen wir kritisch gegenüber. Wir setzen uns für die freie Berufsausübung ein, dies beinhaltet nach unserer Auffassung auch ein Weigerungsrecht für Ärzte.

Eine Ärztin/ein Arzt darf zwar persönlich die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs verweigern, dieses Weigerungsrecht gilt jedoch nicht für ganze Krankenhausträger und Klinikleitungen. Die Bundesländer können daher gesetzliche Regelungen erlassen, die Krankenhäuser zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verpflichten. Wir als BayernSPD werden eine solche gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, damit der Freistaat endlich seinen Sicherstellungsauftrag erfüllt.

Wir GRÜNE wollen Kapazitäten in allen Regionen Bayerns schaffen und werden ermöglichen, dass in allen Universitätskliniken Schwangerschaftsabbrüche angeboten werden. Es sollen mindestens zwei Ärzt*innen pro Universitätsklinik beschäftigt werden, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Neben einem Ausbau der Anlaufstellen für Betroffene geht es auch um den Aufbau der notwendigen, regelmäßigen Expertise, damit die Sicherheit von Abbrüchen erhöht wird. Im nächsten Schritt soll geprüft werden, inwiefern gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein flächendeckender Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen an kommunalen Krankenhäusern erhöht werden kann.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle städtischen und Universitätskliniken ihrer Verantwortung nachkommen und Schwangerschaftsabbrüche  durchführen.

Insgesamt sind in Bayern fast hundert Einrichtungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zugelassen, so dass ein ausreichendes Angebot an stationären und ambulanten Einrichtungen im Freistaat vorhanden ist. Es ist  anzumerken, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht die primäre Aufgabe der Universitätskliniken ist, da diese auch für Lehre und Forschung zuständig sind. Ferner sollten Ärztinnen und Ärzte aus unserer Sicht nicht gezwungen werden, Abtreibungen vorzunehmen. Städtische und Universitätskliniken können allerdings auch eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten und haben erfahrene medizinische Fachkräfte, die sicherstellen können, dass Schwangerschaftsabbrüche sicher und unter medizinischer Aufsicht durchgeführt werden.

Hessen

Das Leistungsspektrum der hessischen Universitätskliniken umfasst bereits heute Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB. Eine Verpflichtung ist daher aus unserer Sicht nicht erforderlich.

Das Universitätsklinikum Frankfurt am Main führt im Rahmen der zugewiesenen klinischen Aufgaben in der Gynäkologie Schwangerschaftsabbrüche nach Fristenlösung sowie in der Geburtshilfe und Pränatalmedizin Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer
Indikation durch.

Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg führt in der Frauenklinik ebenfalls Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung durch.

Es ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 12 Abs. I Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich keine Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte oder anderes medizinisches Personal besteht, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Die Achtung dieser
Gewissensentscheidung der Mediziner ist aus unserer Sicht beizubehalten.  Letztlich bleibt es daher die Entscheidung der Kliniken bzw. der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, so lange nicht durch flächendeckende Ablehnung der Durchführung der Sicherstellungsauftrag gefährdet ist.

Städtische und Universitätskliniken sollen motiviert werden, Schwangerschaftsabbrüche als Teil ihres Leistungsspektrums anzubieten. Dies gewährleistet eine breitere Versorgung und stellt sicher, dass Frauen in urbanen Gebieten nicht benachteiligt werden.

Wir möchten sie im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages dazu verpflichten. Dazu müssen Ärzt*innen eingestellt werden, die dazu bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche, auch nach Beratungsleistung, vorzunehmen.

In Hessen stehen wir vor der Situation, dass sich lediglich das Universitätsklinik Frankfurt in Landesträgerschaft befindet, an dem Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen des geltenden Rechts durchgeführt werden.

Ebenfalls im Landeskrankenhausgesetz muss die Vorhaltung des Angebots durch die Kliniken bestimmt werden. Krankenhäuser mit gynäkologischen Stationen werden verpflichtet Abbrüche für alle Regelungen durchzuführen. Dies gilt ganz besonders für Universitätsklinika. 

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 4: Gehsteigbelästigung

Unter „Gehsteigbelästigungen“ versteht man Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen direkt vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern und Praxen.
Für welche Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen zur Pflichtberatung und Praxen setzen Sie sich ein?

Unter „Gehsteigbelästigungen“ versteht man die Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen direkt vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern und Praxen. Sie stellen für die Betroffenen, die Berater*innen und das medizinische Personal eine Bedrohung dar. Sie verletzen die Würde und Psyche der ungewollt Schwangeren und werten ihre Entscheidung ab.

Bei juristischen Entscheidungen werden das Persönlichkeitsrecht auf der einen Seite und das Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen. Als Verein setzen wir uns dafür ein, dass Betroffene ungehindert Zugang zu Beratungsstellen haben.

Bayern

Wir als CSU wollen Schwangere in Konfliktsituationen dabei unterstützen, sich für das Kind entscheiden zu können. Der Schutz der Frauen und des ungeborenen Lebens steht für uns im Mittelpunkt. Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sind hohe Güter und genießen entsprechend hohen verfassungsrechtlichen Schutz. Handlungen, die unfriedlichen Charakter haben und rechtlich relevante Grenzen überschreiten (etwa: Nötigung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung), sind bereits nach geltender Rechtslage untersagt.

Gleichwohl ist von Bundesseite ein sogenanntes „Gehsteigbelästigungsgesetz“ zum 1. Januar 2024 geplant. Darin soll eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegenzusetzen, erfüllen. Dieses Gesetz möchten wir zunächst abwarten.

Derzeit wird auf Bundesebene an einem sogenannten Gehsteigbelästigungsgesetz gearbeitet, um entsprechende Belästigungen zu unterbinden.

Dass Frauen von Abtreibungsgegnern bedrängt und belästigt werden, ist ein großes Problem. Auch Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen und  Beraterinnen und Berater werden häufig angefeindet. Wir als BayernSPD halten ein Verbot, im direkten Umfeld von Einrichtungen zu demonstrieren, für unvereinbar mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Versuche solche ‚Bannmeilen‘ einzurichten, sind wiederholt gescheitert. Möglicherweise wäre eine erhöhte Präsens von Polizei- oder Ordnungskräften zielführender. Diese brauchen einen rechtssicheren Rahmen, um konsequenter gegen radikale Abtreibungsgegner vorgehen zu können. Darüber hinaus setzen wir auf Aufklärungskampagnen, die klarmachen, dass Abtreibung eine persönliche Entscheidung ist und Frauen, die diese in Anspruch nehmen, Respekt und Privatsphäre verdienen.

Maßnahmen und Aktionen, die zu einer Stigmatisierung von Frauen führen oder die Sicherheit von Einrichtungen bedrohen, nehmen wir nicht hin. Sogenannte Gehsteigbelästigung erschwert eine ergebnisoffene   Schwangerschaftskonfliktberatung und macht eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung quasi unmöglich. Wir fordern eine Landesregelung, welche die Sicherstellung eines sicheren Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen in Bayern regeln soll und das Behindern von Schwangerschaftsabbrüchen samt Verbreitung von bewussten Falschinformationen verbietet.

Wir setzen uns für den Schutz der Privatsphäre und Gesundheit der Frauen ein, die sich in Konfliktberatungsstellen und medizinischen Einrichtungen befinden. Wir werden geeignete rechtliche und ordnungspolitische Maßnahmen ergreifen, um Gehsteigbelästigungen zu verhindern.

Gehsteigbelästigungen könnten als Ordnungswidrigkeiten geregelt werden, die mit Bußgeldern verfolgt werden können. Dies müsste allerdings klar vom bestehenden Demonstrationsrecht und der Demonstrationsfreiheit getrennt und bundesweit einheitlich geregelt werden.

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Hessen

Unser Ziel ist es, Frauen in einer Konfliktlage bestmöglich und rechtssicher vor Einschüchterungen und Diskriminierungen zu schützen und den unbedrängten und unbeeinflussten Zugang zu den Beratungsstellen zu gewährleisten.

Andererseits sind die Meinungs- und Versammlungsfreiheit als ‚Demokratiegrundrechte‘ zu schützen und auch andere Meinungen als die eigene zu tolerieren und zu dulden. Demonstrationen sind in unserem Rechtsstaat grundsätzlich erlaubt und nicht genehmigungspflichtig. Verbote sind die absolute Ausnahme und stets ‚Ultima Ratio‘.

In diesem nicht einfachen rechtlichen Spannungsfeld begrüßen wir ausdrücklich, dass das Hessische Innenministerium in mehreren Handreichungen an die Versammlungsbehörden deutlich gemacht hat, nach welchen Maßstäben die schwierige Abwägung zwischen dem
Persönlichkeitsrecht der Frauen einerseits und den Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit der Demonstranten andererseits im Einzelfall rechtssicher zu lösen ist.

Ein generelles Versammlungsverbot – in Form einer sog. „Bannmeile“ rund um Schwangerenberatungsstellen wäre verfassungswidrig. Das haben fast alle juristischen Fachleute im Rahmen mehrerer Anhörungen im Innenausschuss des Hessischen Landtags in der laufenden Legislaturperiode bestätigt.

Auf der anderen Seite wollen wir den ratsuchenden Frauen einen ‚Spießrutenlauf‘ nicht zumuten. Mittels Leitlinien der Landesregierung haben wir den zuständigen kommunalen Behörden aufgezeigt, wie durch versammlungsrechtliche Auflagen Belästigungen ausgeschlossen werden können. Solche Auflagen sind daher aus unserer Sicht das geeignete und rechtlich zulässige Mittel, von dem die kommunalen Versammlungsbehörden entsprechend Gebrauch machen können und sollen, um Frauen vor Belästigungen wirksam zu schützen.

Wir verurteilen jegliche Form der Belästigung und Bedrohung. Daher setzen wir uns für Schutzzonen um Beratungsstellen und Kliniken ein, um Frauen, Beraterinnen und medizinisches Personal vor Gehsteigbelästigungen zu schützen.

Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode das Anliegen unterstützt, mittels eines Gesetzes, Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen zu verbieten. Dieses Vorhaben verfolgen wir weiterhin.

Wir sprechen uns deutlich gegen sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ aus. Der Zugang zur
ergebnisoffenen Beratung muss ohne Beeinflussung und Belästigung anonym sichergestellt sein.

Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine rechtssichere Regelung ein, die Gehsteigbelästigung verhindert. Wir sehen rechtliche Bedenken darin, Schutzzonen für Schwangeren vor Gehsteigbelästigungen beim Zugang zu Beratungseinrichtungen und ärztlichen Praxen landesrechtlich zu regeln. Wir haben die eigene Erfahrung gemacht, dass eine Verordnung über Schutzzonen das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt und nicht Bestand hat.

Dafür bedarf es bundesrechtliche Anpassungen, die durch die grüne  Bundesfamilienministerin Lisa Paus bereits angestoßen wurden.

DIE LINKE. im Hessischen Landtag hat bereits zwei Gesetzesentwürfe zu einer Schutzzone von 150 Metern um die Beratungsstellen in dieser Wahlperiode vorgelegt. Mit den „Gehsteigbelästigungen“ ist keine ergebnisoffene und auf Wunsch anonyme Beratung möglich. Sie belästigen einerseits die Personen, die zur Beratung kommen und wollen sie davon abhalten und beeinträchtigen andererseits die Beratung, die nicht mehr unbeeinflusst erfolgen kann. 

Obwohl wir in dem Gesetz lediglich eine Distanz der Kundgebung von der Einrichtung in den Öffnungszeiten vorsehen und somit das Demonstrationsrecht nur im notwendigen Maße einschränken und obwohl das Land für das Versammlungsrecht zuständig ist, haben beides Mal die Regierungsfraktionen unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Die Hoffnung auf eine Regelung im Schwangerschaftskonfliktgesetz auf Bundesebene teilen wir nicht, da bei der Föderalismusreform 2006 die Länder die Kompetenz über das Versammlungsrecht erhalten haben. Hessen hat inzwischen ein eigenes Versammlungsgesetz. 

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 5: Lehre

Obwohl einer der häufigsten gyn. Eingriffe, wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium an vielen Universitäten kaum oder nur in den Fächern Medizinethik oder Medizinrecht thematisiert.
Wie können Sie sich für eine verbesserte Lehre an den Universitäten Ihres Bundeslandes einsetzen?

Obwohl – mit ca. 100.000 Fällen pro Jahr – einer der häufigsten gynäkologischen Eingriffe, wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium an vielen Universitäten kaum oder nur in den Fächern Medizinethik oder Medizinrecht thematisiert.

Auf Bundesebene plant die Regierung aktuell, dass der Schwangerschaftsabbruch über den NKLM (Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog) im Medizinstudium verankert wird. Das ergab eine kleine Anfrage der Linksfraktion. Medizinische, rechtliche und ethische Aspekte sollen berücksichtigt werden. Im NKLM ist dies schon längst enthalten, ABER bislang waren die Empfehlungen des NKLM nicht bindend für die Universitäten. Zukünftig ist diese Verankerung verpflichtend.

Alicia Baier (Vorständnis bei DfC) sagt dazu: „Die Intensität, mit der Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung thematisiert werden, [korreliert] mit der Bereitschaft, später selbst Abbrüche durchzuführen. Daher ist die Ausbildung eine wichtige Stellschraube, um dem aktuellen Trend, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche durchführen, entgegenzuwirken.“

Bayern

Derzeit läuft der Reformprozess des Bundesgesundheitsministeriums zur Novellierung
der ärztlichen Ausbildung.

Was das Thema Abtreibungen betrifft, so ist dies dem Vernehmen nach auch Teil der neuen Approbationsordnung: Medizinstudentinnen und -studenten sollen laut Medienberichten bereits in der Ausbildung damit konfrontiert werden. Allerdings ist fraglich, ob dies sinnvoll ist: Die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen betrifft nur einen Bruchteil der künftigen Ärztinnen und Ärzte im Fachbereich Gynäkologie. Deshalb ist dies vielmehr eine ideologische Debatte als eine fachlich begründete.

Bis zum 1. Oktober 2027 könnte die Reform in Kraft treten. Wir werden den vorliegenden Referentenentwurf sorgfältig prüfen und uns konstruktiv in den Diskussionsprozess einbringen. Sorge bereitet hierbei schon jetzt, dass die Kosten des Medizinstudiums mit der Modifizierung um bis zu 20 Prozent steigen könnten und die derzeitige Bundesregierung schon klargestellt hat, dass sie sich nicht an den entstehenden Mehrkosten beteiligen wird.

Wir als Liberale sind der Ansicht, dass der Schwangerschaftsabbruch ein Thema ist, das im Medizinstudium angemessen behandelt werden sollte. Eine umfassende Ausbildung in diesem Bereich ist von entscheidender Bedeutung, um die Versorgung sicherzustellen.

Derzeit wird die Approbationsordnung für Ärzte auf Bundesebene überarbeitet. Hierbei ist vorgesehen, dass der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums wird, in welchem Schwangerschaftsabbruch als Lernziel vorgesehen ist. Bisher ist der NKLM für die Fakultäten optional, soll aber verbindlich werden.

Insgesamt ist uns als Liberale wichtig, eine offene und umfassende Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium zu fördern und sicherzustellen, dass angehende Ärzte eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich erhalten. Dadurch können sie Frauen, die vor dieser schwierigen Entscheidung stehen,

Wir als bayerische SPD setzen uns dafür ein, dass die medizinischen Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs besser in der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte verankert werden. Tatsächlich haben Methoden des Schwangerschaftsabbruchs gegenwärtig in der Ausbildung keinen angemessenen Stellenwert und gehören selten zum Ausbildungsstandard von Universitätskliniken.

Es müssen ausreichend Ärzt*innen Abbrüche anbieten und sicher durchführen können. Wir wollen den Schwangerschaftsabbruch in der medizinischen Ausbildung und fachärztlichen Fort- und Weiterbildung verankern. Eine stärkere Sensibilisierung und Behandlung des Themas müssen durch einen Zugang zu praktischem Wissen im Studium erfolgen. In den Lehrplänen der medizinischen Ausbildung sowie in der fachärztlichen Weiterbildung müssen die relevanten rechtlichen, rechtspolitischen, gesellschaftspolitischen und medizin-ethischen Aspekte neben der medizinischen Dimension von Schwangerschaftsabbrüchen (inklusive Wissen über die unterschiedlichen Methoden, die jeweiligen Vor- und Nachteile, Nebenwirkungen und mögliche Komplikationen) verankert werden.

Wir unterstützen eine umfassende medizinische Ausbildung, die auch die Thematik der Schwangerschaftsabbrüche angemessen behandelt. Wir werden uns für eine verbesserte Lehre an den Universitäten unseres Bundeslandes einsetzen.

Die Aufnahme von Lehrinhalten zum Schwangerschaftsabbruch in die gynäkologische Ausbildung halten wir für sinnvoll, weisen aber darauf hin, dass hierfür die Selbstverwaltung zuständig ist.

Hessen

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet:

Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist an den medizinischen Hochschulen in Hessen in Grundzügen Gegenstand des Studiums der Humanmedizin. Die Vermittlung ethischer Aspekte und die operative und medikamentöse Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ist Bestandteil des humanmedizinischen Curriculums. Darüber hinaus wird das Wissen durch ein Praktikum in der Gynäkologie und Geburtshilfe vermittelt.

Über die konkreten Ausbildungsinhalte entscheidet nicht der Staat, sondern die Universitäten im Dialog mit den Selbstverwaltungsorganisationen der Medizin. Zudem ist die Gewissensfreiheit der Mediziner hinsichtlich der Frage, ob sie solche ethisch sensiblen Eingriffe durchführen möchten, angesichts der ausdrücklichen rechtlichen Freistellung von einer Verpflichtung auch im Studium zu berücksichtigen.

Das Gebiet der Gynäkologie ist kein Schwerpunkt im Studium der Humanmedizin. Die verschiedenen Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs sind daher nicht Gegenstand des Studiums der Humanmedizin, sondern werden erst im Rahmen der Facharztausbildung
erlernt. Die Inhalte der Facharztausbildung werden von der Ärztekammer festgelegt. Im Rahmen des Medizinstudiums nach der Ärztlichen Approbationsordnung erfolgt dementsprechend derzeit keine verbindliche Schwerpunktsetzung auf Schwangerschaftsabbrüche im Bereich der Gynäkologie.

Vielmehr wird die Thematik der Schwangerschaftskonfliktberatung und der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Facharztweiterbildung vertieft und die Kompetenz zum operativen und medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erworben. Zudem besteht ein Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dieses enthält verschiedene Maßnahmen, die die bereits qualitativ gute Versorgung der betroffenen
Frauen weiterverbessern sollen.

Damit ist sichergestellt, dass jeder angehende Facharzt bzw. Fachärztin der Gynäkologie die notwendigen Fähigkeiten erwerben kann, wenn die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen für ihn oder sie ethisch vertretbar ist.

Wir setzen uns dafür ein, dass Schwangerschaftsabbrüche im Medizinstudium nicht nur unter ethischen oder rechtlichen Aspekten behandelt werden, sondern auch praktisch. Die Universitäten in Hessen sollten entsprechende Lehrinhalte in ihre Curricula aufnehmen.

Wir sind der Meinung: Alle Medizinstudierende müssen Methoden des  Schwangerschaftsabbruches erlernen.

Frage 5 und 6 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Bundesärzteordnung (BÄO) und die dazugehörige Approbationsordnung (ÄAppO) des Bundes legen die Bedingungen für die ärztliche Ausbildung, bspw. Pflichtkurse und Leistungsnachweise, fest. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Schwangerschaftsabbrüche verpflichtend in die ärztliche Aus- und Weiterbildung aufzunehmen. Das unterstützen wir. Die verschiedenen Verfahren der Abtreibung sind zwar nicht Gegenstand des Studiums der Humanmedizin, aber im Rahmen der Facharztausbildung im Bereich Gynäkologie sind sie durchaus verankert.

Wir sehen es als sehr problematisch an, dass aus ideologischen Gründen Schwangerschaftsabbrüche verhindert und somit Frauen an der Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts zu behindert werden sollen. Dies führt dazu, dass viele Ärzt*innen keine Erfahrungen und keine Ausbildung haben und zusätzlich davon abgehalten werden. Sicher ist es auch eine ethische Frage, es muss aber die Kenntnis der Methoden vorhanden sein und des Umgangs mit diesen. 

Leider haben wir als Opposition wenig Einfluss auf die Lehre an den Hochschulen. Gut wäre, wenn die universitären Gremien sich mit dieser Frage beschäftigen würden. Gerne können wir das Thema in der nächsten Wahlperiode im Landtag nochmals auf die Tagesordnung setzen. 

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 6: Fachärztliche Weiterbildung

Schwangerschaftsabbrüche sind zudem kein Pflichtbestandteil der gynäkologischen fachärztlichen Weiterbildung.
Wie setzen Sie sich für eine Verankerung der Lehre von Schwangerschaftsabbrüchen in der ärztlichen Weiterbildung (auch in Kliniken) ein?

Der Schwangerschaftsabbruch ist kein Pflichtbestandteil der gynäkologischen/ allgemeinmedizinischen fachärztlichen Weiterbildung. Je nach Weiterbildungsstelle lernen angehende Ärzt*innen entweder keine der gängigen Methoden für Schwangerschaftsabbrüche oder, wenn an den jeweiligen Kliniken Abbrüche durchgeführt werden, nur Methoden für den operativen Abbruch. Nicht alle Gynäkolog*innen sind demnach nach dem Ende ihrer Ausbildung in der Lage, Abbrüche durchzuführen.

** Anmerkung zu den eingereichten Wahlprüfsteinen
Die Beratung und Begleitung bei einer ungewollten Schwangerschaft ist mehr als die komplikationslose Entleerung des Uterus. Außerdem wird die medikamentöse Methode auch bei gestörter Schwangerschaft nicht ausreichend angeboten und gelehrt. Des Weiteren werden in Deutschland – u.a. wegen fehlender Ausbildung – sowohl gestörte Schwangerschaften als auch Abbrüche immer noch viel zu häufig kürettiert statt abgesaugt.
Mehr Informationen zu diesem Thema gibt im Artikel der Gyn-Depesche: “Warum das Erlernen der Behandlung von Fehlgeburten das Erlernen von Schwangerschaftsabbrüchen nicht ersetzt”.

Bayern

Die ärztliche Weiterbildung erfolgt entsprechend der Vorgaben der Weiterbildungsordnung. In Deutschland sind entsprechend der ärztlichen Selbstverwaltung die Landesärztekammern für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung zuständig – auch für die Inhalte der Weiterbildung. Nachdem der Schwangerschaftsabbruch identisch mit der Technik für die sogenannte „Entleerung der Gebärmutter bei gestörten, nicht entwicklungsfähigen Schwangerschaften“ ist, ist die Vermittlung der Inhalte im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe schon jetzt verpflichtend sichergestellt. Gleichzeitig muss jedoch auch klar sein, dass die Abwägung einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen ist und bleibt – dazu gehören nicht nur die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern auch das Pflegepersonal sowie alle weiteren beteiligten Personen.

Die Bayerische Landesärztekammer bietet ferner spezielle Fortbildungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch an.

 

**Anmerkung siehe oben

Die ärztliche Fort- und Weiterbildung ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung. Die bayerische Landesärztekammer bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungen an. Gerade in diesem Bereich sehen wir das größte Potential, um mehr Ärzte für  Schwangerschaftsabbrüche zu gewinnen, deswegen würden wir in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer weitere Verbesserungen anstreben.

Wir als BayernSPD fordern, dass Formen und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs verpflichtender Teil der gynäkologischen fachärztlichen Ausbildung werden. Bei den Gynäkologinnen und Gynäkologen steht ein Generationswechsel bevor. Ein Großteil der Ärztinnen und Ärzte, die noch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind im Rentenalter oder über 60 Jahre alt. In den 60er und 70er Jahren hatten sich Medizinerinnen und Mediziner aufgrund der damaligen Debatten zum § 218 StGB aus Überzeugung auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisiert. Da dies heute nicht mehr der Fall ist, ist ein entsprechender Pflichtteil in der Ausbildung notwendig.

In der der fachärztlichen Weiterbildung sowie Fortbildung soll im Austausch mit Hochschulen und Landesärztekammer geprüft werden, wie die Verankerung des Themas Schwangerschaftsabbruch qualitativ verbessert werden kann. Dabei soll auch an dem Kontakt zu Beratungsstellen festgehalten werden. (Auf Antwort 5 wird verwiesen)

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der gynäkologischen fachärztlichen Weiterbildung, einschließlich Kliniken, verpflichtend werden, um sicherzustellen, dass zukünftige Medizinerinnen und Mediziner angemessen geschult sind.

Siehe Frage 5.

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Hessen

Siehe Frage 5. Die Fragen wurden gemeinsam beantwortet.

 

**Anmerkung siehe oben

Schwangerschaftsabbrüche sollten als Pflichtbestandteil in der gynäkologischen fachärztlichen Weiterbildung verankert werden. Dies stellt sicher, dass zukünftige Fachärztinnen sowohl theoretisch als auch praktisch in diesem Bereich geschult werden.

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Siehe Frage 5: Frage 5 und 6 werden aufgrund des Sinnzusammenhangs zusammen beantwortet.

Hierzu gilt dasselbe wie bei Frage 5. In unserem Landtagswahlprogramm steht: Methoden des Schwangerschaftsabbruchs müssen verpflichtender Bestandteil eines Medizinstudiums, spätestens in der gynäkologischen Fachweiterbildung, werden. 

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 7: Kostenübernahme

Die Kosten für Abbrüche nach Beratungsregelung werden nicht von Krankenkassen übernommen. Bei geringem Einkommen werden sie durch das Bundesland übernommen. Dies muss beantragt werden und ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Sollten Abbrüche generell von der Kasse übernommen werden?
Bayern

Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche werden von den Krankenkassen in medizinischen und kriminologischen Fällen sowie bei Bedürftigkeit übernommen. Für alle anderen Fälle gilt dies nicht. Für uns ist es wichtig, dass Frauen bei Schwangerschaftskonflikten schnell Hilfe bekommen und gut beraten werden. Schwangerschaftsabbrüche sind eine Extremsituation für schwangere Frauen – häufig in einer existentiellen Notlage. Deshalb setzen wir uns für eine neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung ein.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Dienstleistung wie jede andere, sondern berührt schutzbedürftiges und schützenswertes menschliches Leben. Diesem Umstand trägt in Deutschland die derzeitige Rechtslage, in der Schwangerschaftsabbrüche zum Schutz des ungeborenen Lebens rechtswidrig sind, unter bestimmten Bedingungen jedoch straffrei bleiben, um der konkreten Notsituation einer betroffenen Frau gerecht werden zu können, Rechnung. Darüber hinaus ist eine umfassende und unabhängige Beratung elementar für diese schwierige Entscheidungssituation. Die CSU schützt das menschliche Leben von seinem Anfang bis zum Ende.

Wir Liberale setzen uns dafür ein, dass die finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsabbrüche, insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen,  gewährleistet ist. Frauen sollten nicht gezwungen sein, ungewollte Schwangerschaften aus finanziellen Gründen fortzusetzen.

Wenn sich eine Frau innerhalb der ersten 12 Wochen entscheidet, die Schwangerschaft mit einem Beratungsschein abzubrechen, muss sie die Kosten für den Abbruch selbst tragen. Allerdings kann sie eine Kostenübernahme beantragen, wenn Sie wenig Geld hat. Wir als BayernSPD halten diese Regelung grundsätzlich für sinnvoll, da gerade sozial benachteiligte Frauen von ihr profitieren. Eine prinzipielle Kostenüberahme wollen wir jedoch prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen – vor allem deshalb, weil das Antragsverfahren eine zusätzliche Hürde darstellt.

Wir GRÜNE machen uns dafür stark, echte Versorgungssicherheit herzustellen. Dazu zählt für uns auch die Möglichkeit zu kostenlosen Schwangerschaftsabbrüchen, als Teil einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Für einen gesicherten Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch sowie für die Qualitätssicherung der Beratungsstellen setzen wir uns für eine dauerhaft gesicherte Finanzierung der Beratungsinfrastruktur ein.

Wir setzen uns, für eine generelle Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen ein, um sicherzustellen, dass der Zugang zu diesem medizinischen Eingriff nicht vom Einkommen abhängt.

Da Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung zwar straffrei, aber weiterhin rechtswidrig sind, werden die Kosten für den Eingriff und die Nachbehandlung grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Um die Chancengleichheit in der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frauen zu fördern, bedarf es einer gesetzlichen Nachjustierung auf Bundesebene.

Hessen

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der sog. Beratungslösung die ärztlichen Leistungen am Tag des Abbruchs und im Rahmen der Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf von der Leistungspflicht der Gesetzlichen  Krankenversicherung ausgeschlossen sind. An diese höchstrichterliche
Feststellung fühlen wir uns gebunden.

Zentral ist für uns, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt schnell Hilfe bekommen und gut beraten werden. Schwangerschaftsabbrüche stellen für schwangere Frauen eine Extremsituation dar. Deshalb setzen wir uns vor allem für eine neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Beratung ein. Diese gesundheitliche Versorgung darf nicht am Geld scheitern. Wir halten es daher für richtig, dass trotz der genannten Rechtsprechung die Kosten für Frauen, die finanziell bedürftig sind, nach Antragstellung bei der Krankenkasse getragen werden. Die hierfür gesetzlich vorgesehene Erstattung durch das Land werden wir selbstverständlich auch zukünftig leisten.

Wichtig ist für uns zudem, dass in medizinisch und kriminologisch begründeten Fällen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen werden.

Ja, wir sind der Meinung, dass Schwangerschaftsabbrüche generell von den Krankenkassen übernommen werden sollten. Dies würde die finanzielle Belastung für Frauen reduzieren und den Zugang zu diesem medizinischen Eingriff erleichtern.

Hier handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Wir unterstützen diesen Vorschlag.

Wir wollen neben einer vollfinanzierten Schwangerschaftskonfliktberatung auch ein Versorgungsnetz mit Kliniken und Arztpraxen aufbauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und somit ein flächendeckendes Angebot sicherstellen.

Schwangerschaftsabbrüche müssen als normale kassenärztliche Leistung abgerechnet werden. Sie dürfen auf keinen Fall an finanziellen Gründen scheitern oder dass der Antrag auf Kostenübernahme nicht gestellt wurde. 

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Frage 8: Kostenübernahme

Die Höhe der Kostenübernahme wurde in vielen Ländern seit Jahren nicht angepasst, sodass sich der Eingriff für Ärzt*innen immer weniger lohnt.
Welche Anreize und Fördermöglichkeiten wollen Sie für Kliniken und niedergelassene Ärzt*innen schaffen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen?
Bayern

Die CSU setzt sich generell für eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen ein. Ferner haben wir schon im September 2022 Bundesgesundheitsminister Lauterbach dazu aufgefordert, die ihm vorliegende überarbeitete Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) umzusetzen. Mit dem Erlass der neuen GOÄ würden auch die Schwangerschaftsabbrüche besser honoriert werden.

Die bisher gültige Gebührenordnung der Ärzte bildet eine Vielzahl moderner medizinischer Leistungen sowie die aktuelle Preis- und Kostenentwicklung nicht ab. Die GÖA muss schnellstmöglich novelliert werden, wofür wir uns nachdrücklich einsetzen. Im Zuge der notwendigen Novellierung müssen auch die Abrechnungsziffern in der Gynäkologie angepasst werden. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche können ambulant durchgeführt werden, dennoch sollte nach unserer Auffassung auch eine Anpassung der Kosten stationärer Schwangerschaftsabbrüche erfolgen, um hiermit auch einen Anreiz zur Durchführung und damit nicht zuletzt einer Sicherung des Angebotes zu erreichen.

Operative Schwangerschaftsabbrüche erfordern steigenden Aufwand und können nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden. Dies ist auch ein Grund, warum sich viele Medizinerinnen und Mediziner gegen das Praktizieren des Eingriffs entscheiden. Wir als BayernSPD werden entsprechende Anpassungen der  Kostenübernahme vornehmen. Denn dann würden sich  wahrscheinlich auch mehr Medizinerinnen und Mediziner dazu entschließen, Abbrüche anzubieten, und eine flächendeckende  Versorgung wäre sichergestellt.

Neben einem besseren Informationsfluss, der Verhinderung von Falschinformationen und der Entstigmatisierung machen wir uns stark für barrierefreie und mehrsprachige Informationsangebote der Behörden. Wir wollen, dass Dolmetscherkosten neben dem Beratungsgespräch auch für den entsprechenden Arzttermin übernommen werden. Hier sehen wir GRÜNE in einem Fonds, der mit Landesmitteln bereitgestellt werden soll, eine Möglichkeit. Wir setzen uns außerdem für den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln für junge Menschen und Sozialleistungsempfänger*innen sowie den Zugang zu kostenlosen Hygieneartikeln in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Universitäten ein. Auf Bundesebene wollen wir auf ein Ende der pauschalen Kriminalisierung von  Schwangerschaftsabbrüchen und eine Abschaffung des § 218 StGB hinwirken – ergänzt um die Einführung einer neuen Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches (Auf Antwort 7 wird verwiesen).

Wir werden Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und Weiterbildung für Kliniken und niedergelassene Ärztinnen in Betracht ziehen, um sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche aufrecht erhalten werden und für medizinisches Personal attraktiv bleiben.

Die Bereitstellung von Fortbildungen und Schulungen im Bereich der
Schwangerschaftsabbrüche könnte Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit bieten, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Dies könnte sowohl niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als auch Kliniken ermutigen, sich in diesem Bereich zu engagieren. Die Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen könnte zudem dazu beitragen, das Bewusstsein und das Verständnis für Schwangerschaftsabbrüche zu erhöhen. Dies könnte dazu führen, dass mehr Ärztinnen und Ärzte bereit sind, solche Eingriffe durchzuführen.

Hessen

Siehe Frage 7. Die Fragen wurden gemeinsam beantwortet.

Über eine Anpassung der Vergütung kann im Rahmen der laufenden Verhandlungen zu den Vergütungssätzen ebenfalls diskutiert werden. Wir stehen dem wohlwollend gegenüber.

Keine Antwort.

Wir sehen die Anreize nicht nur im finanziellen Bereich, sondern auch in der Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umdenkens, das weg führt von Stigmatisierung und   Kriminalisierung von Ärzt*innen.

Einen Baustein zur Sicherstellung der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sehen wir in der Sicherung von Fachkräften. Wir wollen daher die Fachkräfteoffensive ausbauen. Dabei sehen wir genügend Medizinstudienplätze und Anreize wie die Landarztquote als wichtige Voraussetzungen an, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Des Weiteren bedarf es einer gesellschaftlichen Veränderung, die Schwangerschaftsabbrüche
enttabuisiert und diejenigen, die sie durchführen, nicht in ihrer Arbeit gehindert werden. Daher setzen wir uns auf Bundesebene für eine rechtssichere Regelung ein, die Gehsteigbelästigung verhindert, sodass die praktizierenden Ärzt*innen keine Einschränkungen und Störung vor ihren Praxen erleben müssen. Mit der ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, geht ein langer politischer Kampf zu Ende. Ärzt*innen können endlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere verbessert. Das ist die richtige Richtung.

Wie bereits erwähnt, werden wir die Ergebnisse der Elsa Studie abwarten. Sie wird zeigen, wie die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen objektiv in Hessen aussieht. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen, gilt es zu schauen, an welchen Stellen das Land gezielt eingreifen muss. Das werden wir gerade hinsichtlich Kliniken und niedergelassenen Ärzt*innen genauestens im Blick behalten.

Selbstverständlich soll diese Leistung entsprechend der anderen medizinischen Leistungen vergütet werden. Auch hier ist die ideologisch-ablehnende Haltung erkennbar, die genügend Kapazitäten verhindert. Allerdings ist der Druck auf Ärzt*innen, die Belästigungen durch Abtreibungsgegner*innen und die fehlende Legitimation unseres Erachtens eine noch größere Hürde für Ärzt*innen sich dieser Aufgabe zu widmen.

Keine Beantwortung der eingereichten Wahlprüfsteine.

Landtagswahlen und die AFD

Die Partei AFD wurde von uns auf Grund der Haltung der Partei auf Bundesebene nicht angefragt. Die Alternative für Deutschland (AfD) will das Recht auf  Schwangerschaftsabbrüche weitgehend einschränken. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nur noch „absolute Ausnahmen“ sein – etwa aus medizinischen Gründen oder bei Vergewaltigungen. (Quelle: Leitantrag der Bundesprogrammkommission, Programm der AFD für die Wahl zum 10. Europäischen Parlament, Juli 2023).

Bayern
Auszug aus dem Wahlprogramm der AFD zur Landtagswahl 2023 zu "Willkommenskultur für Kinder – Schutz des ungeborenen Lebens stärken!"

„Wir bekennen uns zu dem in der Werteordnung unseres Grundgesetzes verankerten Recht auf Leben und zu der auch dem ungeborenen Leben innewohnenden Menschenwürde. Allen Bestrebungen, Abtreibungen – womöglich bis kurz vor der Geburt – zu einem „Menschenrecht“ zu erklären, erteilen wir eine Absage. Ungewollt schwangere Frauen bedürfen in besonderem Maße der Hilfe und Fürsorge des Staates und der Gesellschaft, um schließlich doch Ja zum Kind sagen zu können.“

Quelle: Wahlprogramm der AfD Bayern zur
Landtagswahl 2023“

Hessen
Auszug aus dem Wahlprogramm der AFD zur Landtagswahl 2023 zum "Schutz des ungeborenen Lebens":​

„Die AfD Hessen steht klar für den Schutz ungeborenen Lebens. Dies muss in der Schwangerschaftskonfliktberatung vordringlichstes Ziel sein. Es stellt zwar eine besondere Verpflichtung dar, dennoch ist Opfern von Vergewaltigungen oder Missbrauch ein reibungsloser Zugang zu Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs zu gewähren. Schwangere Frauen in sozialen Konfliktsituationen sollten ebenfalls eine unbürokratische Beratung über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Erst nach einer intensiven  Schwangerschaftskonfliktberatung erhalten Frauen Informationen zu Ärzten und  Krankenhäusern, wo ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Beratende Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen dürfen nicht diskriminiert werden, ebenso wenig wie schwangere Frauen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen. Ein leichtfertiger Umgang mit dem Abbruch einer Schwangerschaft muss klar verhindert werden.“

Quelle: „Wahlprogramm der AfD Hessen zur
Landtagswahl 2023“ gemäß Beschluss des Landesparteitags am 25. und 26. Februar 2023 in Melsungen.

Unsere Wahlprüfsteine für die Landtagswahlen in Hessen und Bayern 2023
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