Verbot der Telemedizin im bayerischen Landtag schränkt Schwangere weiter ein
In Bayern ist der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch per Telemedizin verboten worden, obwohl er eine sichere und bewährte Methode darstellt. Dieses Verbot erschwert den Zugang für Frauen und ungewollt Schwangere, die ohnehin lange Wege zurücklegen müssen, um medizinische Hilfe zu erhalten. Es handelt sich um eine unnötige Einschränkung, die Frauen in schwierigen Situationen zusätzliche Hürden auferlegt. Frauen sollten die Möglichkeit[…]