Erschwerter Zugang zu Cytotec®

Beispielhafte Tablettenverpackung von Cytotec

Die Tagesschau berichtete am 03.04.2021, dass das Arzneimittel Cytotec® nun nicht mehr in Deutschland verkauft werden soll. Dies ist die Reaktion des Bundesgesundheitsministerium, nachdem das Medikament für Nebenwirkungen und Komplikationen in der Geburtshilfe verantwortlich gemacht wurde. Manche Presseberichte verkaufen dies als Erfolg. 

Cytotec® (Misoprostol) ist jedoch mehr als das und nicht ohne Grund seit 2009 von der WHO auf der Liste der „essentiellen Medikamente“ aufgeführt. Diese Medikamente sollen laut WHO in einem funktionierenden Gesundheitssystem in notwendiger Dosierung und zu einem vernünftigen Preis verfügbar sein.

Eigentlich wurde Misoprostol als Magenschutzmittel entwickelt und ist dafür weltweit zugelassen. Es hat sich aber gezeigt, dass es den Gebärmutterhals weich macht und Kontraktionen der Gebärmutter auslöst. Deshalb wird Cytotec® für viele weitere und andere Indikationen mittlerweile im sogenannten „Off-Label-Use“ verwendet, beispielsweise auch als zweites Medikament bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Den Zugang zu diesem essentiellen Medikament zu erschweren, hätte also verheerende Folgen für die Gesundheitsversorgung von ungewollten und gestörten Schwangerschaften. Deshalb arbeiten wir gerade mit weiteren Organisationen an einem offenen Brief an das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinstitut für Ärzneimittel und Medizinprodukte. Dieser wird bald auf unserer Webseite nachzulesen sein.

Bildrechte: © picture alliance / MAXPPP | Alain DELPEY

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