Abschlusserklärung zum Fachkongress „150 Jahre § 218 StGB“

Letzte Woche fand der interdisziplinäre Fachkongress „150 Jahre §218 StGB“ statt, bei der Planung wir ebenfalls involviert waren. Wir blicken auf ein intensives und spannendes Wochenende zurück, mit vielen wertvollen Einblicken aus Recht, Medizin, Sozialwissenschaften, Politik und Aktivismus. Auf unserem Twitter-Account haben wir versucht ein paar Einblicke in den Fachkongress zu geben. Außerdem wird es manche Vorträge werden im Laufe der nächsten Wochen auf der Homepage zum Nachschauen zur Verfügung gestellt

Gemeinsam mit den anderen organisierenden Gruppen, haben wir eine Abschlusserklärung verfasst, die wir nach der Bundestagswahl der neuen Bundesregierung übergeben wollen: 

Auf internationaler Ebene wird seit Jahren gefordert, dass reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte respektiert und verwirklicht werden. […] Es ist überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird. Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen in ihren vielfältigen Lebensrealitäten orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.
Gleichzeitig ist eine bundesweite öffentliche Auseinandersetzung mit den praktischen Folgen der Kriminalisierung für die Gesundheitsversorgung Schwangerer umgehend geboten. Auf Länderebene und mit Unterstützung der Bundesregierung muss zeitnah ein konkreter Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie Versorgungslücken im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs zu beheben sind.

Als Expert*innen und Aktivist*innen, als Betroffene und als Gesellschaft können wir nicht länger hinnehmen, dass die Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch und die Erfahrung von Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, von Kriminalisierung und Stigma belastet sind.

Abschlusserklärung zum Fachkongress „150 Jahre § 218 StGB“

Die Abschlussunterzeichnung kann und darf bis dahin gerne von Organisationen oder Einzelpersonen unterzeichnet werden.

Abschlusserklärung zum Fachkongress „150 Jahre § 218 StGB“
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