Prozess Kristina Hänel
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gestern im Fall von Kristina Hänel entschieden: die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen wurde verworfen. Das Urteil nach §219a wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ ist nun also rechtskräftig. Im Beschluss selbst heißt es: „Mit der Ergänzung des §219a StGB hat der Gesetzgeber jedenfalls im praktischen Ergebnis auch[…]