Gerichtsprozess

Prozess Kristina Hänel

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gestern im Fall von Kristina Hänel entschieden: die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen wurde verworfen. Das Urteil nach §219a wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ ist nun also rechtskräftig. Im Beschluss selbst heißt es: „Mit der Ergänzung des §219a StGB hat der Gesetzgeber jedenfalls im praktischen Ergebnis auch[…]

Kristina Hänels Prozess vor dem Landgericht Gießen

„Mehr Unklarheiten als Klarheiten“ Der heutige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie wir Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin ist Mitglied bei Doctors for Choice Germany und bekannt für ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren. Heute wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach[…]

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