Kristina Hänel

„Abtreibungsärzt*innen“ sind keine Mörder*innen

Gestern fand das Strafverfahren gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt. Anzeige hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in den beiden Punkten Beleidigung und Volksverhetzung (i.S. einer Holocaustrelativierung) erstattet. Im gestrigen Prozess ging es allerdings nur um den Punkt der Beleidigung: Annen bezeichnet Kristina Hänel als „Mörderin“ oder „Auftragsmörderin“. Kristina Hänel tritt deshalb als Nebenklägerin auf[…]

Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen

Gestern hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachtes der Beleidigung und Volksverhetzung erstattet.  Klaus Günter Annen ist der Betreiber von Webseiten wie z.B. babykaust.de, abtreiber.com oder menschenrechte.online [1]. Auf diesen Webseiten vergleicht er Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust und beschimpft Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen als beispielsweise „Auftrags- und Massen-Mörder*innen“. Diese[…]

Prozess Kristina Hänel

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gestern im Fall von Kristina Hänel entschieden: die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen wurde verworfen. Das Urteil nach §219a wegen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ ist nun also rechtskräftig. Im Beschluss selbst heißt es: „Mit der Ergänzung des §219a StGB hat der Gesetzgeber jedenfalls im praktischen Ergebnis auch[…]

Kristina Hänels Prozess vor dem Landgericht Gießen

„Mehr Unklarheiten als Klarheiten“ Der heutige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie wir Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin ist Mitglied bei Doctors for Choice Germany und bekannt für ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren. Heute wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach[…]

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