Endlich soll §219a StGB gestrichen werden!
Stellungnahme zum Gesetzesentwurfs des Bundesjustiziministeriums zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§219a StGB) Das Bundesjustizministerium hat am 17.01.2022 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des §219a StGB veröffentlicht. Doctors for Choice Germany e.V. begrüßt das Vorhaben. Bisher dürfen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche selbst durchführen, auf ihren Webseiten nicht ausreichend darüber informieren, während allen anderen Personen[…]