Pressemitteilung zur Abschaffung des §219a
Sachliche Information ist keine Werbung. Eine ärztliche Aufklärung ist keine Werbung. Das ist spätestens ab heute klar. Denn heute, am 24.06.2022, wurde die Abschaffung des sogenannten „Werbeparagraphen“, §219a StGB, mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen. Der Paragraph führte zu lange zu Kriminalisierung und Verunsicherung von Ärzt*innen, verwehrte ungewollt Schwangeren wichtige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch und trug[…]